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Das große Schweigen im Fall Dominik Brunner

Das große Schweigen im Fall Dominik Brunner

München - Nach Bekanntwerden von Dominik Brunners Herzfehler und der tatsächlichen Todesursache stellt sich die Frage: Warum haben Staatsanwaltschaft - und Verteidigung - die Öffentlichkeit nicht früher informiert?

© dpa

Nach Bekanntwerden von Dominik Brunners Herzfehler und der tatsächlichen Todesursache Herztod stellt sich die Frage: Warum haben Staatsanwaltschaft - und Verteidigung - die Öffentlichkeit nicht vorher darüber informiert ?

Monatelang hat die Münchner Staatsanwaltschaft über die tatsächliche Todesursache Herztod im Fall Dominik Brunner geschwiegen. Nun stellt sich die Frage nach dem Warum und danach, ob ein Herzfehler Brunners etwas an dem Tatvorwurf gegen die beiden angeklagten Schläger Markus S., 19, und Sebastian L., 18, ändert. Die beiden haben sich seit Anfang vergangener Woche wegen Mordes vor der Jugendkammer des Landgerichts München zu verantworten.

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Dass der 50-jährige Brunner an einem Herzfehler litt und am 12. September 2009 nach der Prügelattacke der Angeklagten an einem Herzversagen starb, das war am Freitag am Rande des Prozesses herausgekommen. Auf Nachfrage bestätigte die Staatsanwaltschaft schließlich die tatsächliche Todesursache Herzversagen. Bis dahin hatten die Ankläger immer wieder angegeben, die Jugendlichen hätten Brunner tot getreten.

Der Auslöser für den Herzstillstand dürften die außerordentliche Erregung und der große körperliche Belastung durch die Auseinandersetzung am S-Bahnsteig in Solln gewesen sein. Bei einem extrem vergrößerten Herzen, wie es Brunner hatte, kann eine psychische und physische Belastung zum Kammerflimmern führen.

Doch warum hat die Staatsanwaltschaft dieses Detail nicht bekannt gegeben? Sebastian L.s Verteidiger Roland Autenrieth und Jochen Ringler glauben es zu wissen: „Dies lässt nur den Schluss zu, dass die Staatsanwaltschaft bei Darstellung des tatsächlichen Sachverhalts Zweifel hatte, den Tatnachweis für den Vorwurf des Mordes führen zu können.“

Doch die Ankläger bleiben beim Mordvorwurf gegen Markus S. und Sebastian L. „Herr Brunner ist infolge der Schläge und Tritte daran gestorben, dass das Herz stehengeblieben ist“, sagt Barbara Stockinger, Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Damit stehe eine Kausalität fest. Denn Brunner hätte ohne die massiven Schläge und Tritte keinen Herzstillstand erlitten, meint Stockinger. Den Tod ihres Opfers hätten die Angeklagten bei ihrer Attacke billigend in Kauf genommen - ein Mord mit bedingtem Vorsatz.

Die Verteidiger hingegen bewerten dies anders. Brunner sei während der Auseinandersetzung keine Verletzungen zugefügt worden, „die zu seinem Tode geführt hätten“, erklären Autenrieth und Ringler. „Zu Tode kam Dominik Brunner vielmehr aufgrund seiner Vorerkrankung.“ Ein Umstand, der auch den Verteidigern seit Monaten bekannt gewesen sein muss.

Auch den vier Verteidigern liegt das rechtsmedizinische Gutachten vor, in dem die Todesursache steht. Auch sie haben geschwiegen. Offenbar hatten sie auf den großen Knalleffekt im Verfahren gehofft, wenn Rechtsmediziner Wolfgang Keil vor Gericht sein Gutachten vorträgt. Er wird erst kurz vor den Plädoyers gegen Ende des Prozesses gehört.

Bettina Link

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