München - Dieses Detail sorgte im Gericht für Aufsehen. Im Brunner-Prozess hat ein Ermittler ausgesagt, dass die Videobilder aus Brunners S-Bahn nicht aufgezeichnet wurden. Warum, bleibt ein Rätsel.

Wenn die Kamera funktioniert, liefert sie Bilder an die Sicherheitszentrale der S-Bahn. Dort bleiben sie 72 Stunden. MW
Im Prozess um den Tod von Dominik Brunner sorgte am gestrigen Mittwoch ein Detail in der Aussage eines Polizisten für Aufsehen: In der S-Bahn, in der sich Brunner und die Täter unmittelbar vor der Eskalation am Bahnsteig Solln befanden, hätte es eine Überwachungskamera geben sollen. Sie hätte das Geschehen im Zug filmen können und dadurch eventuell Aufschluss über die Situation kurz vor Brunners Tod geben können. Doch eine Aufnahme existiert nicht.
„Wir dachten, der Wagen wäre videoüberwacht, aber das Aufzeichnungsgerät war ausgebaut“, so Kriminaloberkommissar Thomas S. vor Gericht.
Auch die Polizei nimmt zur Kamerafrage im Fall Brunner keine Stellung - Sprecher Peter Reichl betont lediglich die allgemeine Bedeutung von Videos: „Solche Aufzeichnungen sind für uns immer von großer Bedeutung.“
Liegt ein Verdacht vor, kann die Polizei die Videos über die Staatsanwaltschaft anfordern. Die Bilder der Zug-Kameras werden 72 Stunden lang gespeichert. Im Moment der Aufnahme - also live - kann man sich die Bilder jedoch nicht anschauen. „Ständig alle Züge zu überwachen ist nicht möglich“, so die DB. Anders ist das bei Kameras an den Bahnsteigen: Der Hauptbahnhof und die unterirdischen Bahnhöfe der Stammstrecke werden von der Sicherheitszentrale der S-Bahn aus beobachtet. Auf diese Bilder hat auch die Polizei jederzeit Zugriff.
Unterdessen wird die Kameraüberwachung in den Zügen weiter ausgebaut. Derzeit werden 105 von 238 Zügen per Video überwacht. Bis Mitte 2013 sollen alle Züge mit Kameras ausgestattet sein, heißt es aus dem Verkehrsministerium.
akg
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