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Kampf gegen illegale Online-Tauschbörsen

Kampf gegen illegale Online-Tauschbörsen

München - Es ist eine beispiellose Klagewelle: Mehr als 1400 Internetnutzer müssen sich vor dem Amtsgericht München verantworten, weil sie illegal Musik oder Filme im Internet verbreitet haben. Die Justiz warnt vor Online-Tauschbörsen.

Alles nur geraubt: Illegal beschaffte Filme und Musik wurden früher gebrannt, heute tauschen Nutzer ganze Festplatten. dpa

Drei Jahre ist es mittlerweile her, dass der Brief vom Anwalt im Briefkasten lag. Doch die Konsequenzen ärgern Stefanie B. (Name geändert) noch heute. Die Studentin (23) aus dem Norden Münchens hatte zu Schulzeiten im Jahr 2008 immer wieder Musik heruntergeladen, über die Tauschbörse „Bearshare“. Etwa 20 Lieder pro Tag, schätzt sie. „Ich fand das ganz normal, das hat jeder gemacht.“ Ihre Mutter hatte sie gewarnt, dass das illegal sei, aber Stefanie ignorierte die Gefahr. „Ich fühlte mich sicher wie eine Nadel im Heuhaufen. Warum sollten die ausgerechnet mich aussuchen?“ Doch der Brief riss das Mädchen aus dieser trügerischen Sicherheit: Familie B. sollte 5000 Euro zahlen, es drohte eine Strafanzeige. „Als ich das gelesen habe, bin ich in Tränen ausgebrochen.“ Man einigte sich außergerichtlich, 2000 Euro musste Stefanie zahlen, plus 600 Euro für den eigenen Anwalt.

Der Münchner Rechtsanwalt Björn Frommer kennt solche Fälle. Er verschickt aus der bekannten Kanzlei „Waldorf Frommer“ täglich ganz ähnliche Briefe. Wer sich - anders als Stefanie - weigert, zu zahlen, landet vor Gericht. Diese Fälle häufen sich derart, dass das Münchner Amtsgericht nun eine halbe Stelle mehr braucht, um alle zu bearbeiten. 1400 Klagen liegen dort, Tendenz steigend. „So eine Klageflut hatten wir noch nie“, sagt Sprecherin Ingrid Kaps. Plattenfirmen, Verlage, Filmproduktionen: Sie alle klagen gegen Internetnutzer, die Medieninhalte illegal im Internet hochladen und damit weiterverbreiten. Filesharing-Programme machen das meist automatisch. So war es auch bei Stefanie - sie hatte die Option nicht ausgeschaltet.

Doch warum jetzt die Klagewelle? Waldorf und Frommer vertreten in vielen der 1400 Verfahren die Kläger. Die meisten Fälle passierten 2007 - sie wären Ende 2010 verjährt, wäre keine Klage gefolgt.

Laut dem Bundesverband Musikindustrie ist vor allem der Tausch von ganzen Musikalben ein Problem. 62 Millionen Alben sind nach Angaben eines Sprechers im Jahr 2010 deutschlandweit heruntergeladen worden, jedes dritte illegal.

Den meisten Nutzern fehlt das Unrechtsbewusstsein, glaubt Frommer. Es gebe zudem einige Leute, auch Anwälte, die raten: Ihr müsst nichts zahlen, wartet einfach ab. „Aber das ist meistens falsch. Wir sitzen jede Woche bei Gericht.“ Für einen aktuellen Kinofilm könne allein der Schadenersatz mehrere tausend Euro betragen, hinzu kommen die Prozesskosten.

Wer eine Tauschbörse installiert, macht sich nicht automatisch strafbar. „Aber sie wird in aller Regel illegal genutzt“, sagt der Anwalt. Die Musik- und Filmfirmen beauftragen Dienstleister, die das Internet nach illegalen Inhalten durchforsten. „Es ist mittlerweile möglich, den digitalen Fingerabdruck des Urheberrechtsverletzers zu finden und an seine IP-Adresse zu kommen“, erklärt Kaps vom Amtsgericht. Wenn ein Ermittlungsverfahren läuft, sei der Internetprovider verpflichtet, den Namen des Nutzers herauszugeben. Der landet dann bei Anwälten wie Frommer, die alles weitere übernehmen.

Viele Leute, berichtet Frommer, behaupten dann, ihr Internetanschluss sei gehackt worden. Das müssen sie allerdings beweisen können. Meist komme vor Gericht heraus, dass es irgendwer aus dem Haushalt gewesen sei. Im Zweifel muss jeder Mitbewohner aussagen. „Ich habe noch keinen Fall erlebt, in dem das Kartenhaus nicht zusammengefallen wäre. Niemand hackt sich in ein fremdes W-Lan, um ein paar Lieder herunterzuladen.“ Und grundsätzlich gilt sogar: Wer seinen Anschluss nicht gegen Angriffe schützt, ist haftbar. „Juristisch sehr diffizil“ sei das Ganze, sagt Frommer. Natürlich komme es vor, dass nicht der Anschlussinhaber selbst das Programm nutze, sondern jemand aus der Familie. „Aber wer sagt schon: Ich war das nicht, bitte klagen Sie gegen meinen Mann?“

Auch im Fall von Familie B. ging der Brief zwar an Stefanies Mutter, zahlen musste sie aber selbst. Zwei Jahre brauchte Stefanie, um die 2000 Euro abzustottern. Doch auch heute kauft sie ihre Musik nicht im Laden: „Das ist mir viel zu teuer und umständlich.“ Sie nutze ein „halblegales“ Programm, das Musikvideos in MP3-Dateien umwandelt. Filme lädt Stefanie aber nicht mehr runter: „Ich kaufe mir DVDs und gehe öfter ins Kino.“

Ann-Kathrin Gerke und Janina Ventker

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