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Kinder lassen Mutter sterben

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Artikel: Kinder lassen Mutter sterben

München - Die demenzkranke Anna P. (77) nimmt sich im Februar 2009 mit einem Tablettencocktail das Leben. Weil ihre drei Kinder dabei sind - und auf Wunsch der Mutter keine Hilfe holen -, ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Totschlags. Jetzt wurden die Ermittlungen eingestellt.

© Schlaf

Rechtsanwalt Wolfgang Putz beriet die demenzkranke Anna P., bevor sie sich im Februar 2009 das Leben nahm.

Bereits 2007 hatte die Seniorin aus München die niederschmetternde Diagnose Alzheimer-Demenz bekommen. Von da an hegte Anna P. (Name geändert) den Wunsch, sich das Leben zu nehmen. Sie habe, so steht es in den Akten der Staatsanwaltschaft, „nicht bis zur vollen Ausprägung des Krankheitsbildes am Leben bleiben wollen". Von diesem Vorhaben konnten auch die Ärzte der Münchner Alzheimer-Ambulanz die Frau nicht abbringen, mit denen sie offen darüber sprach.

Am 28. Februar 2009 holte Anna P. schließlich ihre beiden Töchter und ihren Sohn zu sich, die wussten, was ihre Mutter plante. Sie aßen zu Abend, dann nahm die Mutter einen Medikamentencocktail - mehr als 60 Tabletten. Wenig später zog sie sich das Nachthemd an und ging ins Bett. Die Kinder verabschiedeten sich von ihrer Mutter und setzten sich ins Nebenzimmer. Immer wieder sah jemand nach Anna P., die wenig später fest eingeschlafen war. Um 0.30 Uhr bemerkten die Kinder, dass die Atmung ihrer Mutter flach und unregelmäßig wurde. Sie setzten sich ans Bett und hielten Anna P.s Hand. Zehn Minuten später war die 77-Jährige tot.

Die Kinder der Verstorbenen verständigten die Polizei. Es folgte ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft München I musste klären, ob die Kinder sich des Totschlags durch Unterlassen oder der unterlassenen Hilfeleistung schuldig gemacht haben, weil sie nicht reagierten, als ihre Mutter erkennbar Atemprobleme bekam. Nein, lautete die Antwort, die nun zur Einstellung des Verfahrens führte.

Wenn Anna P. die Absicht zum Suizid freiverantwortlich gefasst habe, sei die Pflicht der Kinder zur Rettung eingeschränkt, heißt es in der Begründung der Staatsanwaltschaft. So habe das auch das Oberlandesgericht (OLG) München im Fall „Hackethal" gesehen. Die Ermittlungen hätten ergeben, dass Anna P. „im vollen Besitz ihrer geistigen Kräfte ihre Selbsttötung freiverantwortlich plante".

Eigenmächtig entschied die Seniorin auch, beim Münchner Rechtsanwalt Wolfgang Putz Rat zu suchen. Er riet ihr zu einem ärztlichen Attest. Ein Mediziner bescheinigte der Frau, dass sie nicht unter Depressionen litt. Zudem erarbeitete die Kanzlei mit der 77-Jährigen eine Erklärung, in der es heißt, dass die Kinder ihren Willen respektieren und ihren Tod nicht verhindern sollen.

Entscheidend sei der Wille des Menschen, der sich das Leben nehmen will, heißt es in der Begründung der Staatsanwaltschaft, die sich auch auf das kürzlich ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Sterbehilfe beruft. Auch daraus folgert sie: „Einem Angehörigen kann kein strafrechtlicher Vorwurf gemacht werden, wenn er den ernsthaften Todeswillen seines Angehörigen respektiert."

Caroline Wörmann

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