München - In den Wehen musste eine 36-Jährige unterschreiben, dass die Klinik nicht für Behandlungsfehler aufkommt. Nach Komplikationen will nun niemand Schmerzensgeld zahlen.
Nun klagt die Patientin, der nach der Geburt wegen vermeidbarer Komplikationen die Gebärmutter entfernt werden musste, gegen den Freistaat Bayern als Klinik-Träger. 60 000 Euro Schmerzensgeld verlangt die Mutter. Das Oberlandesgericht hat nun einen Vergleich über 30 000 Euro vorgeschlagen. Kommt dieser nicht zustande, will der 1. Zivilsenat sein Urteil am 25. Oktober fällen.
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