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Laster überfährt Radlerin: Freispruch

München - Ein Lasterfahrer missachtete beim Abbiegen die Verkehrsregeln und überrollte eine Radfahrerin. Die junge Frau starb an ihren Verletzungen. Das Amtsgericht hat den Mann nun freigesprochen. Die Kollision sei unvermeidbar gewesen, entschied die Richterin.

Zum Glück nur eine Simulation: Die Polizei demonstriert die drastischen Folgen eines Rechtsabbiege-Unfalls. Foto: mzv-mm

Das Amtsgericht hat den Sattelzugfahrer Johann W. (44) am Freitag vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen, obwohl er beim Rechtsabbiegen von der Arnulf- in die Sedlmayrstraße die bevorrechtigt auf dem Radweg geradeaus fahrende Katharina E. (26) übersehen, angefahren und überrollt hat.

Eine Rechtsmedizinerin fand bei Untersuchung der Leiche von Katharina E. Reifenspuren auf dem Unterkörper. Leber, rechte Lunge und linke Beckenhälfte waren zertrümmert, Rippen gebrochen. Die junge Architektin war noch am Unfallort gestorben.

Laut Gutachten eines Kfz-Sachverständigen war die Radfahrerin jedoch im Rückspiegel des Lastwagenfahrers nicht und im Rampenspiegel erst unmittelbar vor der Kollision erkennbar. „Auch bei sofortiger Reaktion war der Zusammenstoß nicht zu vermeiden“, so der Experte. Auch, dass der Laster die Frau schließlich überrollte, sei „möglicherweise unvermeidbar“ gewesen. Nach rechts abbiegende Lastwagen seien nach wie vor im Straßenverkehr „problematisch“, weil für ihre Fahrer ein Teilbereich nicht einsehbar sei, so der Gutachter.

Richterin Ute Bader zog das Fazit: „Der Gesetzgeber muss darauf hinwirken, dass solche Fahrzeuge nur noch mit Beifahrer gefahren werden dürfen“. „Das wäre eine Lösung“, gab der Gutachter zu.

Laut dem ursprünglich ausgesprochenen Strafbefehl über 4800 Euro hätte Johann W. sich wegen der beschränkten Sicht „zentimeterweise“ vortasten und stets bremsbereit sein müssen. Die Richterin sah das anders. Demnach war der Unfall nur mit einem Tempo vermeidbar, „das einem Fahrer nicht zumutbar ist“. Das Urteil sei eine Warnung an alle Radfahrer, „aufzupassen, wenn neben ihnen ein gefährliches Fahrzeug fährt“.

Eltern, Lebensgefährte und Bruder der Getöteten waren empört über die Entscheidung. „Das ist eine nochmalige Überfahrung meiner Tochter“, erregte sich die Mutter. Und zu dem Angeklagten gewandt: „In meinen Augen sind Sie schuldig. Sie hätten meine Tochter viel früher sehen müssen. Ich kann nicht verstehen, dass Sie nicht zu Ihrer Verantwortung stehen!“ Der Anwalt der Eltern und Nebenkläger plant nun, das Urteil anzufechten.

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