München - Dominik Brunner würde noch leben, hätte er keinen Herzfehler gehabt. Das hat der Rechtsmediziner im Prozess um den Tod des Managers erklärt. Die Täter entlastet das nicht: Er war ihre Prügelattacke am Sollner Bahnhof, die den Herzstillstand auslöste.

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Sebastian und Markus
Auf die Schläge der Angeklagten führt Keil insgesamt 19 Verletzungen zurück, drei weitere, schwerere Hämatome ließen sich Fußtritten zuordnen. „Diese Gewalt-Einwirkungen sind mit hoher Intensität erfolgt“, sagt Keil. „Es ist wie ein Wunder, dass es am Kopf nicht zu inneren Verletzungen gekommen ist.“
Äußerlich zu sehen sei bei Brunner ein Schuhsohlen-Abdruck an der Schläfe. Das hat auch Elke Vetter, Expertin für Form- und Werkzeugspuren vom Landeskriminalamt, festgestellt. Das Muster der Reebok-Turnschuhe von Markus S. sei an Brunners Schläfe wiederzuerkennen. Dort, glaubt Elke Vetter, habe sie auch die Abdrücke von Sebastian L.s Converse-Turnschuhen erkennen können. Das würde bedeuten, dass auch er auf das Opfer eingetreten hätte. Rechtsmediziner Keil allerdings erklärt, er habe nur einen Abdruck feststellen können.
Das wiederum würde zur Aussage von Sebastian L. passen. Er hatte am ersten Prozesstag erklärt, er habe auf Brunner eingeschlagen, um seinem Freund Markus S. zur Hilfe zu eilen. Auf das am Boden liegende Opfer habe er aber nicht eingetreten.
Die detaillierte Aussage von Sebastian L. ist einer der Gründe, warum Keil ihn zur Tatzeit für voll schuldfähig hält, obwohl er einen Joint geraucht hat. Außerdem hatte er zur Tatzeit keinen Alkohol mehr im Blut. Ganz im Gegensatz zu Markus S.: Der hatte zur Tatzeit zwischen 1,8 und 2,1 Promille. Dennoch hält Keil auch ihn für voll schuldfähig. Dieser Angeklagte sei Alkohol offenbar gewohnt gewesen und habe keinerlei typische Ausfallerscheinungen wie Lallen oder Schwanken gezeigt. Allenfalls könne man Markus S. eine „alkoholische Enthemmung“ attestieren, sagt Keil.
Zur Schuldfähigkeit der Angeklagten wird sich auch Psychiater Franz Joseph Freisleder noch äußern. Er soll sein Gutachten kommende Woche vortragen. Während sich Sebastian L. von ihm begutachten ließ, hatte Markus S. sich geweigert. Gerade bei ihm wird es jedoch darauf ankommen, was Freisleder zu sagen hat. Denn dieser wird beurteilen, ob bei dem Heranwachsenden eine Nachreifung möglich ist. Nur dann käme für den zur Tatzeit 18-Jährigen Jugendstrafrecht in Frage und damit zehn Jahre Haft als Höchststrafe statt lebenslänglich.
Bettina Link und Philipp Vetter
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