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„Ohne Herzfehler würde Brunner noch leben“

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Artikel: „Ohne Herzfehler würde Brunner noch leben“

München - Dominik Brunner würde noch leben, hätte er keinen Herzfehler gehabt. Das hat der Rechtsmediziner im Prozess um den Tod des Managers erklärt. Die Täter entlastet das nicht: Er war ihre Prügelattacke am Sollner Bahnhof, die den Herzstillstand auslöste.

© dpa

Sebastian und Markus

Professor Wolfgang Keil

„Herr Brunner war schon lange herzkrank“, sagt der Rechtsmediziner Professor Wolfgang Keil. „Er ist an einem Herzstillstand gestorben.“ Das Herz des 50-Jährigen ist so stark vergrößert gewesen, dass es eine derart heftigen körperliche und psychische Belastung wie bei der Auseinandersetzung mit Markus S. und Sebastian L. an jenem 12. September 2009 am Sollner Bahnhof nicht ausgehalten hat.

Brunners Herz wog 538 Gramm, ein normal schweres Männerherz wiegt bis zu 350 Gramm, das kritische Herzgewicht liegt bei 500 Gramm, erklärt Keil. Den Grund für die Herzschwäche des Opfers vermutet Keil in einem unerkannten Bluthochdruck. Wie viele andere Menschen, die eine solche Erkrankung haben, wusste Brunner wohl nichts von seinem Herzfehler. „Er hätte damit auch noch lange weiterleben können, wenn hier nicht ein erhebliches Trauma dazwischen gekommen wäre“, sagt Keil. Daher stehe fest: „Einen Zweifel an der Kausalität kann es nicht geben.“ Das sieht auch die Staatsanwaltschaft so, die Markus S., 19, und Sebastian L., 18, wegen Mordes angeklagt hat. Sie hätten sich an Brunner rächen wollen, weil der sich zuvor eingemischt hatte, als die beiden vier Schüler ausrauben wollten.

Mehr als 60 Verletzungen hat Keil bei dem Opfer gefunden. Einen Großteil davon führt der Rechtsmediziner allerdings eindeutig auf die zweistündigen Reanimationsmaßnahmen durch Sanitäter und Ärzte zurück. Es sei völlig normal, dass es dabei zu Knochenbrüchen komme. Bei Brunner seien das Brustbein und vier Rippen gebrochen.

Auf die Schläge der Angeklagten führt Keil insgesamt 19 Verletzungen zurück, drei weitere, schwerere Hämatome ließen sich Fußtritten zuordnen. „Diese Gewalt-Einwirkungen sind mit hoher Intensität erfolgt“, sagt Keil. „Es ist wie ein Wunder, dass es am Kopf nicht zu inneren Verletzungen gekommen ist.“

Äußerlich zu sehen sei bei Brunner ein Schuhsohlen-Abdruck an der Schläfe. Das hat auch Elke Vetter, Expertin für Form- und Werkzeugspuren vom Landeskriminalamt, festgestellt. Das Muster der Reebok-Turnschuhe von Markus S. sei an Brunners Schläfe wiederzuerkennen. Dort, glaubt Elke Vetter, habe sie auch die Abdrücke von Sebastian L.s Converse-Turnschuhen erkennen können. Das würde bedeuten, dass auch er auf das Opfer eingetreten hätte. Rechtsmediziner Keil allerdings erklärt, er habe nur einen Abdruck feststellen können.

Das wiederum würde zur Aussage von Sebastian L. passen. Er hatte am ersten Prozesstag erklärt, er habe auf Brunner eingeschlagen, um seinem Freund Markus S. zur Hilfe zu eilen. Auf das am Boden liegende Opfer habe er aber nicht eingetreten.

Die detaillierte Aussage von Sebastian L. ist einer der Gründe, warum Keil ihn zur Tatzeit für voll schuldfähig hält, obwohl er einen Joint geraucht hat. Außerdem hatte er zur Tatzeit keinen Alkohol mehr im Blut. Ganz im Gegensatz zu Markus S.: Der hatte zur Tatzeit zwischen 1,8 und 2,1 Promille. Dennoch hält Keil auch ihn für voll schuldfähig. Dieser Angeklagte sei Alkohol offenbar gewohnt gewesen und habe keinerlei typische Ausfallerscheinungen wie Lallen oder Schwanken gezeigt. Allenfalls könne man Markus S. eine „alkoholische Enthemmung“ attestieren, sagt Keil.

Zur Schuldfähigkeit der Angeklagten wird sich auch Psychiater Franz Joseph Freisleder noch äußern. Er soll sein Gutachten kommende Woche vortragen. Während sich Sebastian L. von ihm begutachten ließ, hatte Markus S. sich geweigert. Gerade bei ihm wird es jedoch darauf ankommen, was Freisleder zu sagen hat. Denn dieser wird beurteilen, ob bei dem Heranwachsenden eine Nachreifung möglich ist. Nur dann käme für den zur Tatzeit 18-Jährigen Jugendstrafrecht in Frage und damit zehn Jahre Haft als Höchststrafe statt lebenslänglich.

Bettina Link und Philipp Vetter

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