München - Die Allianz Arena ist zum Fall für die EU-Kommission geworden. Diese will prüfen, ob Stadt und Bund beim Bau des Fußballstadions der Betreibergesellschaft – und damit den Vereinen – wettbewerbswidrige Beihilfen gewährt haben.

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Am 30. Mai 2005 wurde die Allianz Arena eröffnet. Genutzt wird sie seitdem im Grunde nur von privater Hand zu kommerziellen Zwecken.
Es war im Mai vergangenen Jahres, der FC Bayern war gerade Deutscher Fußballmeister geworden, als sich dessen Vorstandschef Karl-Heinz Rummenigge beim Empfang im Rathaus zur verbalen Blutgrätsche genötigt sah. Sein Opfer sollte OB Christian Ude (SPD) sein – nicht nur, weil der mit Abwesenheit glänzte. Auch lamentierte Rummenigge, dass jener Ude den FC Bayern „genötigt“ habe, ein teures Parkhaus neben der Allianz Arena zu bauen. Wenige Tage später konterte Ude, es komme gar nicht in Frage, dass die Stadt den Bayern das Parkhaus abkaufe. Denn: Das europäische Beihilferecht verbiete es der öffentlichen Hand, Privatunternehmen Kosten abzunehmen.
Doch womöglich ist der Verstoß gegen diese EU-Vorgaben längst geschehen. Das zumindest vermutet der Landtagsabgeordnete Martin Runge. Der Grünen-Politiker hat deshalb bei der EU-Kommission in Brüssel Beschwerde „wegen wettbewerbswidriger Beihilfen“ eingelegt. Die sollen der Stadion GmbH zugute gekommen sein, die nun allein der FC Bayern München AG gehört. Bis 2006 war auch der TSV 1860 München beteiligt.
Schon vor ein paar Jahren hatte Runge einen Vorstoß bei der EU-Kommission gewagt, war aber gescheitert. Diesmal hat die Behörde die Beschwerde des Grünen-Politikers angenommen und ihr das Aktenzeichen CP 62/2009 gegeben. Die Bundesregierung wurde bereits zu einer Stellungnahme aufgefordert. Bei der Stadt München hieß es, der Sachverhalt sei noch nicht bekannt.
Konkreter Anlass für die Beschwerde bei der EU-Kommission seien die Vorwürfe Rummenigges gegen Ude im Mai 2008 wegen der Parkgarage gewesen, sagte Runge. „Jetzt wollen wir testen, welche finanzielle Unterstützung tatsächlich noch zulässig ist.“
Sollte Runge, der die Beschwerde zusammen mit einigen Bürgern aus München und Umgebung betreibt, Recht bekommen, müsste die Stadt das Geld vom FC Bayern zurückfordern. Lehnt die Stadt dies ab, könnte die EU-Kommission gegen die Bundesrepublik ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten.
Dass die Münchner 2001 per Bürgerentscheid dem Bau des Stadions zugestimmt hatten, gibt der Angelegenheit eine zusätzliche Würze. Ausdrücklich hatte die Stadt danach gefragt, ob sie Grundstücke für die Arena bereitstellen und sich an Infrastrukturmaßnahmen beteiligen solle. Runges Anwalt Markus Rainer glaubt indes, dass dieser Umstand keine Rolle spielt. „Die Stadt“, so Rainer, „hätte den Bürgerentscheid ja auch rechtskonform umsetzen können.“
Matthias Kristlbauer
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