München - Ein Arschgeweih gegen ein komplettes Rauchverbot - ist das überhaupt erlaubt? Im Wahlkampf vor dem Volksentscheid kommt eine rechtlich diffizile Frage auf. Wer darf Plakate kleben?

© Klaus Haag
Noch hängen die Plakate: In Nürnberg mussten sie wieder entfernt werden.
Ob das nun auch den Münchner Plakaten droht, ist unklar. Laut der Plakatierungsverordnung der Landeshauptstadt dürfen hier ebenfalls nur „politische Parteien, Wählergruppen und Kandidaten“ werben. Ob der VEBWK als eine „Wählergruppe“ zu sehen ist, konnte Daniela Schlegel, Sprecherin des Kreisverwaltungsreferats gestern nicht beantworten.
Neben dem VEBWK versucht auch die Interessengemeinschaft „Fairness für Raucher“, die Wähler zu einem „Nein“ zu mobilisieren. „Mit Plakaten und Flyern in den Gaststätten wollen wir die Bürger aufklären“, sagt Paul Mooser, der die Initative ins Leben gerufen hat. Er wolle mit dem Trugschluss aufräumen, es werde wieder überall geraucht, wenn man nicht für das Rauchverbot stimme. „Es soll alles so bleiben wie es ist.“ Dabei beruft sich Mooser auf die Mitteilung des Kreisverwaltungsreferats, nach der bereits jetzt 89 Prozent der Münchner Gaststätten rauchfrei seien. „Das ist doch eine faire Angelegenheit.“
Das „Aktionsbündnis Volksentscheid Nichtraucherschutz“, der Initiator des Volksentscheids, verlässt sich dagegen nicht nur auf gedruckte Werbemittel, sondern setzt auf die Neuen Medien. Im Internetnetzwerk „Facebook“ hat das Bündnis bereits mehr als 25 000 Gruppenmitglieder, davon etwa 9000 aus München, sagt Sprecherin Sofie Langmeier. Die Mitglieder sind auch bei Infoständen vertreten, so auch an vier Tagen beim Tollwood-Festival. „Als weitere Aktionen wollen wir die Wähler auffordern, Wahlpartys zu feiern und gemeinsam zur Wahl zu gehen“, so Langmeier.
lot
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