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Skandal-Richter schlägt wieder zu: Keine Gnade nach Kleinunfall

Skandal-Richter schlägt wieder zu: Keine Gnade nach Kleinunfall

Wieder einmal sorgt ein Urteil des umstrittenen Garmischer Richters Klarmann für Empörung: Er hatte einem 88-Jährigen wegen Blechschadens für vier Jahre den Führerschein abgenommen.

Im Januar dieses Jahres hatte der Unterammergauer Josef Bogenrieder in Garmisch-Partenkirchen beim Ausparken ein Auto angefahren. Der Sachschaden lag bei 1967 Euro. Doch den Vorfall hatte der Rentner angeblich nicht bemerkt. Der 88-Jährige fuhr weiter, ohne den Besitzer zu verständigen und machte sich so der Unfallflucht schuldig.

Richter Dieter Klarmann fand dafür vor dem Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen harte Worte: Er bezeichnete den Rentner als "lebende Bombe im Straßenverkehr". Obendrein empfahl er dem Angeklagten, seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen. Ansonsten drohe ihm der Führerscheinentzug auf Lebenszeit. Doch Bogenrieder beharrte auf seinen Einspruch.

Mit seinem Urteil hat der Skandal-Richter (siehe Kasten) den 88-Jährigen möglicherweise lebenslang aus dem Verkehr gezogen. Denn wer seinen Führerschein länger als zwei Jahre verliert, muss anschließend wieder in die Fahrschule. Josef Bogenrieder kann seine Fahrlizenz erst wieder im Alter von 92 Jahren machen. "Ich weiß doch gar nicht, ob ich dann überhaupt noch lebe", sagt er.

Mit dem vierjährigen Fahrverbot ließ es Klarmann aber nicht bewenden. Zusätzlich verhängte "Richter Gnadenlos" auch eine Geldbuße von 4000 Euro gegen den 88-Jährigen. Diese drakonische Strafe lag weit über dem, was der Staatsanwalt gefordert hatte - nämlich einen dreimonatigen Führerscheinentzug und 1600 Euro Geldstrafe.

Josef Bogenrieder reagierte fassungslos auf das drastische Urteil. "Ich habe nur noch mit dem Kopf geschüttelt", sagt der Unterammergauer. Er versteht nicht, warum Klarmann gerade ihn mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft. "In meinem ganzen Leben habe ich noch nie einen Unfall verursacht."

Auch Bogenrieders Rechtsanwalt Michael Schmid versichert, dass sein Mandant "noch absolut in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen". Dennoch habe Klarmann ihn aus dem Verkehr ziehen wollen - allein aus Vorurteilen gegen Senioren am Steuer.

Der Richter selbst wollte sich zu dem Vorwurf nicht äußern. Ein Fax unserer Redaktion an Dieter Klarmann mit der Bitte um Stellungnahme blieb unbeantwortet. Am Telefon meinte er barsch: "Für solche Gespräche habe ich jetzt keine Zeit."

Klarmanns Urteil sorgt auch beim ADAC für Kopfschütteln. "Einen solchen Fall habe ich noch nie erlebt", sagt Michael Ludovisy, Jurist beim Automobilclub in München. "Dieses Urteil ist außergewöhnlich und entspricht nicht dem, was bei einem Schaden in dieser Höhe sonst verhängt wird." Klarmanns Äußerung, wonach der Angeklagte eine "lebende Bombe sei" sowie die Drohung mit dem lebenslagen Führerscheinentzug legten außerdem den Verdacht der Befangenheit nahe. Der ADAC-Rechtsexperte betont: "Ein solches Urteil würde ich auf keinen Fall akzeptieren."

Daran denkt auch Josef Bogenrieder nicht. "Ich werde auf jeden Fall Einspruch erheben. Bei mir rufen laufend Bekannte an und sagen, dass ich bloß nicht klein beigeben soll."

Womöglich war es das letzte spektakuläre Urteil des umstrittenen Richters. Ende September geht der 65-Jährige Klarmann in Pension.

Beleidigungen und Rechtsbeugung

2000 stand Klarmann wegen Beleidigung selbst vor dem Amtsgericht Ebersberg, weil er einen Angeklagten als "saudumm" bezeichnet hatte. Nach einer Entschuldigung Klarmanns im Gerichtssaal wurde das Verfahren eingestellt.

2001 steckte Klarmann einen Zeugen in Beugehaft, weil er mit dem Ergebnis der Befragung unzufrieden war. Das Landgericht München I stoppt die Aktion Stunden später, die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen Klarmann wegen Rechtsbeugung.

2002 zeigten zwei türkische Angeklagte Klarmann an, weil er sie im Prozess als "Rindviecher, Ochsen und Kühe" bezeichnet hatte.

2002 verurteilte Klarmann eine Medizinerin (41) zu 2550 Euro Geldstrafe wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt ihres nigerianischen Ehemanns. In der Begründung hieß es, trotz ihrer "Verliebtheit" hätte sich die Frau angesichts des "Aussehens" und der "Herkunft" ihres Mannes der Verdacht aufdrängen müssen, dass sich der 32-Jährige den Aufenthalt erschlichen hat.

2005 warf Klarman eine Rechtsanwältin aus dem Sitzungssaal. Nach der Rüge durch den Landgerichts-Präsidenten klagte sich der Garmischer Richter durch alle Instanzen. Doch das Bayerische Verwaltungsgericht wies Klarmanns Beschwerde in diesem Jahr ab.

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