München - Ein selbst ernannter Spinnen- und Krebsforscher ist am Mittwoch seinem Berufungsprozess wegen Tierquälerei unentschuldigt ferngeblieben.
Die Anwälte des 42-Jährigen legten dem Münchner Landgericht stattdessen drei Schreiben der Botschaft der westafrikanischen Republik Sierra Leone vor, wonach ihr Mandant wissenschaftlicher Attaché des Landes bei der UNESCO sei. Die Berufungskammer muss nun prüfen, ob der Mann diplomatische Immunität genießt.
Der einschlägig vorbestrafte Angeklagte war im August 2007 in erster Instanz wegen nicht artgerechter Haltung einer Vielzahl von Echsen, Schlangen und anderen Tieren zu neun Monaten Bewährungsstrafe verurteilt worden. Schon in dieser viermonatigen Verhandlung hatte sich der 42-Jährige auf die angebliche Immunität berufen. Das Amtsgericht hatte dafür jedoch keinen Nachweis finden können. In einem Parallelverfahren war der gelernte Pharmazeutisch- Technische Assistent in Stuttgart ebenfalls zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Auch diese Entscheidung wurde noch nicht rechtskräftig.
In dem Tierquälereiprozess von 2007 hat das Amtsgericht auf ein Tierhalteverbot ausdrücklich verzichtet. Gegen das Urteil hatten jedoch sowohl der Angeklagte wie auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt.
ÄLandgericht München IÜ: Nymphenburger Str. 16, 80335 München dpa fmj yyby n1 db
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