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Stadt will Gnade für Hartz-IV-Sünder

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Artikel: Stadt will Gnade für Hartz-IV-Sünder

München - Die Stadt will Hartz-IV-Empfänger weniger hart bestrafen, wenn sie ihre Pflichten verletzen. Der Stadtratsmehrheit möchte keine komplette Kürzung der Leistungen mehr.

Was soll man tun, wenn ein Hartz-IV-Empfänger sich strikt weigert, eine zumutbare Arbeit anzunehmen? Oder wenn er eine Ausbildung immer wieder abbricht? Das Gesetz sieht für solche Fälle rigorose Sanktionen vor – vor allem für junge Hartz-IV-Empfänger. Schon bei der ersten Pflichtverletzung eines Hilfebedürftigen unter 25 Jahren wird ihm für drei Monate die komplette Regelleistung gestrichen – in Ausnahmen kann auf sechs Wochen verkürzt werden. Statt Geld gibt es Wertgutscheine. Beim zweiten Verstoß soll dem Hilfebedürftigen auch noch das Geld für Unterkunft und Heizung verwehrt werden. Dann droht im Extremfall die Obdachlosigkeit.

Zu hart finden das vor allem die Grünen im Stadtrat. Sie hatten den Antrag gestellt, die Stadt solle beim Gesetzgeber dafür eintreten, dass solche Totalsanktionen abgeschafft werden. Dem schlossen sich nun die SPD-Fraktion und Sozialreferent Friedrich Graffe an – der Antrag wurde gegen CSU und FDP beschlossen.

Allerdings kommen derlei Fälle in München weit seltener vor als im deutschen Durchschnitt. Von 7416 erwerbsfähigen Hilfebedürftigen unter 25 Jahren in München waren zuletzt nur 217 mit Sanktionen belegt (Stand Oktober 2009) – das sind 2,9 Prozent. In Bayern liegt die Quote bei 4,6 Prozent , in Deutschland bei 4,0 Prozent. Den Grund dafür, dass in München selten Sanktionen verhängt werden, sieht Graffe in den Münchner Hilfsangeboten. Es gebe einige Projekte, in denen Experten junge Arbeitslose intensiv betreuen. Es werde ein Vertrauensverhältnis aufgebaut, sodass Sanktionen seltener nötig seien. Wie aus der Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung (Arge) zu hören ist, sieht die Arbeitsagentur das anders. Sie sähe gerne höhere Sanktionsquoten.

Ganz abschaffen will auch Graffe die Sanktionen nicht. Doch er hält eine komplette Streichung der Leistungen nicht für sinnvoll. Er verwies auf eine Studie mit dem Ergebnis, dass Sanktionen oft eine lähmende Wirkung auf die Betroffenen hätten. Es zeige sich, dass Härtefälle – „Null-Bock-Jugendliche“ – auch mit einer Totalsanktion nicht zum Arbeiten zu bewegen seien. Graffe beschrieb eine „mentale und tatsächliche Verwahrlosung, die wir uns gar nicht vorstellen können.“ Bei diesen Jugendlichen müsse man eine unglaubliche Mühe investieren, um ein Bewusstsein für eine Pflicht zur Arbeit zu schaffen.

Auch Grünen-Fraktionschef Siegfried Benker sprach von einem „Irrglauben“, dass Totalsanktionen Menschen in sozialen Schwierigkeiten zur Arbeitssuche aktivieren. Vielmehr würden sie durch das Abdrehen des Geldhahns demotiviert und depressiv. Oft würden sie Schulden machen oder gar in die Kriminalität abrutschen, um zu überleben. Ganzen Familien drohe der Verlust der Wohnung.

Die FDP ist anderer Meinung. Bei völliger Verweigerung müsse man „die gelbe und notfalls auch die rote Karte zeigen können“, sagte Fraktionschef Michael Mattar. Die CSU wollte höchstens einen Appell gegen das Streichen des Geldes für die Wohnung bei Jugendlichen mittragen. Die rot-grüne Mehrheit setzte sich jedoch durch. Freilich ist der Beschluss nur als Aufruf zu werten. Die Entscheidung liegt beim Gesetzgeber.

Johannes Patzig

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