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Straßen-Umbenennung: Für Bischof Meiser wird es eng

Straßen-Umbenennung: Für Bischof Meiser wird es eng

München - Die Meiserstraße muss wohl in „Katharina-von-Bora-Straße“ umbenannt werden. Im Streit gegen die Umbenennung zeichnet sich am Verwaltungsgerichtshof eine Niederlage des Klägers ab.

Schon seit mehr als drei Jahren kämpft Hans Christian Meiser, Enkel des ersten evangelischen Landesbischofs Hans Meiser (1881-1956), um das Andenken seines Großvaters. Dessen „postmortales Persönlichkeitsrecht“ sieht er verletzt, seit der Stadtrat am 18. Juli 2007 beschloss, die Meiserstraße umzubenennen. Das Straßenstück soll künftig den Namen von Martin Luthers Ehefrau Katharina von Bora tragen. Hans Meiser, nach dem Krieg hoch angesehen, war in den 80er-Jahren wegen antisemitischer Äußerungen in die Kritik geraten – Vorwürfe, die Meiser junior durch neuere historische Forschungen entkräftet sieht.

Beim Verwaltungsgericht war der Enkel mit seiner Klage gegen die Umbenennung abgeblitzt. Der 8. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs wollte sich gestern in der Berufungsverhandlung nicht in den Historikerstreit einmischen. Die drei Richter argumentierten formal und äußerten Zweifel an der Zulässigkeit der Klage. Einen Verwaltungsakt „Entnennung“ gebe es nicht, folglich könne Meiser dagegen nicht klagen. Die städtische „Allgemeinverfügung“ zur Benennung des Straßenstücks nach Katharina von Bora wiederum sei kein Eingriff in Hans Meisers Persönlichkeitsrecht.

Es handle sich um einen Sonderfall, widersprach Meisers Anwalt Christoph Messerschmidt. Die Neubenennung sei ohne vorherige Entnennung nicht möglich. Mit der Benennung der Straße sei Meiser seinerzeit ein Denkmal gesetzt worden, das nun wieder gestürzt worden sei – mit der Begründung, solche Ehre gewähre man nur Personen, die den Nationalsozialismus nicht gefördert und unterstützt hätten. Diese Formulierung, so räumte der Vorsitzende Richter ein, sei „nicht ganz glücklich“ gewesen. Seinen Kompromissvorschlag, den Streit mit einer städtischen Ehrenerklärung für Bischof Meiser aus der Welt zu schaffen, wies Kläger Hans Christian Meiser zurück. An einer „halben Lösung“ sei er nicht interessiert.

Sollte das Gericht der Klage nicht stattgeben, beantragte Anwalt Messerschmidt, zumindest die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zuzulassen: „Die Sache bedarf einer bundeseinheitlichen Klärung.“ Zudem solle das Gericht „die Fortdauer der aufschiebenden Wirkung“ anordnen. Das heißt: Die Stadt soll die Straßenschilder „Meiserstraße“ hängen lassen, bis der Streit endgültig entschieden ist. Verwaltungsdirektor Karl-Heinz Barth hatte als Prozessvertreter der Stadt in der knapp zweistündigen Verhandlung erkennen lassen, dass man mit dem nach außen hin sichtbaren Vollzug der Umbenennung nicht noch länger warten wolle.

Auf eine Gedenktafel am Landeskirchenamt zu Bischof Meiser und der Diskussion um sein Leben und Wirken wird man noch warten müssen. Eine erste Fassung hatte Meiser junior im Februar 2008 juristisch gestoppt. Ein zweiter Textvorschlag soll nach Rücksprache mit der Familie Meiser nun abermals geändert werden – wenn der Landeskirchenrat zustimmt.

Peter T. Schmidt

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