München - Zwei Unternehmer ziehen vor Gericht, weil ihre „Bier-Bikes“ wegen eines Unterlassungsbescheids nicht mehr rollen dürfen. Die Behörde begründet ihre Entscheidung mit mangelhaften Gutachten. Die Kläger glauben an einen anderen Grund.

© dpa (Symbolbild)
Sicherheitsmängel oder Politikum? Im „Bier-Bike“ trinken nur die Gäste, während der Fahrer nüchtern bleibt. Trotzdem verhindert das KVR die extravaganten Rundfahrten.
Linwood Willette ist der Stress der vergangenen Monate anzusehen. Der gebürtige Brite betreibt seit fast 15 Jahren das Sightseeing-Unternehmen „Discover Munich“, seit vier Jahren hat er ein „Beer-Bike“ im Programm. Zwölf Fahrgäste strampeln sich im Kollektiv durch die Münchner Altstadt oder den Englischen Garten, unterdessen wird ausgeschenkt. Vor allem Touristen aus Großbritannien nutzen sein Angebot. „Hunderte Kontakte habe ich hier drin,“ sagt Willett und zeigt auf sein Blackberry. Hunderte Kontakte zufriedner Kunden und potenzieller Fahrgäste. Doch seit vergangenem Sommer ist das „Beer-Bike“-Gestrampel untersagt – vom Kreisverwaltungsreferat (KVR). Deshalb fürchtet Willette jetzt um seine Existenz. Die offizielle Begründung des KVR lautet: Sicherheitsbedenken.
Linwood Willette sieht das anders. Die „Weltstadt mit Herz“ kann gut mit ihrem Glockenspiel, ihren Biergärten und dem FC Bayern. Aber „Bier-Bikes“ will die Stadt nicht, glaubt Willette. Auch Dominic Staat, Inhaber der „Pedalhelden“ und ebenfalls Anbieter einer „Bier-Bike“-Tour („Beer-Bike“ bei Willette, „Bier-Bike“ bei Staat), glaubt, dass ein Politikum dahintersteckt. Es gehe nicht mit rechten Dingen zu, wenn das KVR ständig „die Flöhe husten hört“ und akribisch nach Gründen sucht, das extravagante Rundfahrt-Angebot lahmzulegen. „Es kann doch nicht sein, dass bald Gigaliner durch München fahren, aber ein Bier-Bike nicht zulässig sein soll,“ sagt Staat. Also beschlossen beide Unternehmer vor Gericht zu ziehen und die Rechtmäßigkeit der Unterlassungsbescheide anzufechten, unabhängig voneinander.
Und Staat lässt wissen: „Ich habe bereits drei Gutachten erstellen lassen. Beim TÜV Rheinland, durch einen Fahrradgutachter und zuletzt durch den TÜV Süd.“ Die ersten beiden Prüfer gaben ihr Okay. Der Gutachter des TÜV Süd listete hingegen das Bremsverhalten nicht auf, obwohl Staat versichert, es sei getestet und für sehr gut befunden worden. Das Kuriose: Genau dieser Gutachter war vom KVR empfohlen worden, und ausgerechnet das Fehlen des Bremsentests auf der Liste führte zum Unterlassungsbescheid.
Doch die Verhandlung verläuft sachlich, Emotionen kochen nur selten hoch. Das Gericht sieht die Unterlassungsbescheide vorerst aber als rechtmäßig an. Und man findet sogar einen ersten gemeinsamen Nenner, obgleich der Prozess damit noch nicht vom Tisch ist. Die Unternehmer sollen eine Sondernutzungserlaubnis beantragen und anschließend potentielle Routen mit dem KVR abstimmen. Außerdem werden die Kläger, das KVR und das Verwaltungsgericht gemeinsam einen Fragenkatalog entwerfen: für ein neues Gutachten.
von Benjamin Krischke
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