München - Auf einer Internetplattform hat ein Betreiber Fußball-Tippspiele angeboten – die allerdings per Telefon bezahlt wurden. Nun kämpft er vor Gericht gegen ein Verbot durch den Freistaat.

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Der Rubel rollte: Doch der Freistaat hat ein Internet-Tippspiel verboten.
Eigentlich ist das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten. Darum freuten sich viele Bayern, die gerne auf Fußballspiele wetten, über eine neue Internetplattform. Die hatte sich nämlich einen Trick einfallen lassen: Im Internet konnten die Nutzer einen Tippschein mit den Fußballergebnissen ausfüllen, der dann in einen Code umgewandelt wurde. Anschließend musste der Nutzer für 50 Cent bei der „Tipp-Hotline“ anrufen und seinen Code nennen, dann konnte er am Gewinnspiel teilnehmen – bei den richtigen Ergebnissen winkten Gewinne von 30 bis 100 000 Euro. Doch die Regierung von Mittelfranken setzte dem Treiben ein Ende, verbot das Glücksspiel im Internet. Das Verwaltungsgericht München wies eine Klage des Betreibers ab. Doch der kämpft nun vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) darum, dass er sein Tipp-Spiel doch weiterführen darf wie bisher, mit Internet und Telefon– zurzeit läuft es nämlich per Postkarte.
Vor Gericht prallten die verschiedenen Rechtsauffassungen aufeinander – vor allem, was den Begriff „Glücksspiel“ betrifft. Wenn das Spiel nur bis zu 50 Cent koste, falle es nicht unter den Glücksspielbegriff, behauptet der Betreiber der Internetplattform. Außerdem habe der Freistaat das Verhältnis zwischen Glücksspiel- und Rundfunkstaatsvertrag verkannt – letzterer lasse derartige Gewinnspiele und -sendungen zu. Der Freistaat widerspricht: Es gebe bei Glücksspielen keine Bagatellgrenze für Einsätze. Auch wären die Verträge nebeneinander anwendbar.
Nina Gut
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