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Streit um städtische Strafen für Drogensünder

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006.10.09|München|München|
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Artikel: Streit um städtische Strafen für Drogensünder

München - Wer am Sendlinger Tor mit Drogen erwischt wird, hat nichts zu lachen. Er befindet sich nämlich an einem offiziellen Drogenbrennpunkt – hier greift die Obrigkeit hart durch. Die Grünen fordern ein sanfteres Vorgehen.

Siegfried Benker, Grünen-Fraktionschef, will ein sanfteres Vorgehen. ms

Siegfried Benker, Grünen-Fraktionschef, will ein sanfteres Vorgehen. ms

Bisher sieht es so aus: Auch wenn es sich um einen einzigen Joint handelt, darf der Übeltäter für ein ganzes Jahr von da an nicht mehr am Sendlinger Tor verweilen – und auch nicht am Hauptbahnhof oder am Orleansplatz. Die Grünen forderten ein sanfteres Vorgehen – doch die Stadt lehnt ab. Nur im Englischen Garten ist sie bereit, die Regelungen zu lockern. Heute entscheidet der Stadtrat.

Zuständig für solche Ordnungmaßnahmen ist das Kreisverwaltungsreferat (KVR). Das Amt konzentriert sich auf drei Drogenschwerpunkte, die die Sicherheitsbehörden ausgemacht haben: Den Sendlinger-Tor-Platz samt Nussbaum- und Herzog-Wilhelm-Park, den Hauptbahnhof samt Sonnenstraße und Altem Botanischen Garten und den Orleansplatz samt Weißenburger Straße und Pariser Platz.

Hier trifft jeden erwischten Drogenbesitzer die volle Härte der Sanktionen. Er erhält ein einjähriges Aufenthaltsverbot für die drei Orte. Dann darf er dort zwar noch „Angelegenheiten des täglichen Lebens“ erledigen, also etwa einen Zug am Hauptbahnhof nehmen. Er darf sich aber an keinem der Orte länger aufhalten.

„Unverhältnismäßig“ nennt das Siegfried Benker, Fraktionschef der Rathaus-Grünen. Knapp die Hälfte der Leute, die dort mit Drogen erwischt würden, hätten nur so geringe Mengen dabei, dass sogar die Staatsanwaltschaft von Strafe absehe, heißt es in einem Antrag seiner Partei. In diesen Fällen solle es auch kein Aufenthaltsverbot der Stadt geben, fordern die Grünen. Ohnehin sei die Regelung zu beliebig, weil sie nur für die Brennpunkte gelte. „Wer hundert Meter weiter erwischt wird, kriegt kein Aufenthaltsverbot.“

Doch das KVR bleibt hart: Die Verbote seien unbedingt notwendig, um zu verhindern, dass sich an den Brennpunkten feste Drogenszenen bilden. Schließlich müsse man das Beschaffen von Rauschgift „mit allen rechtlichen Mitteln erschweren“ und München für die Szene unattraktiv machen. Ohne Aufenthaltsverbote entstünde der Eindruck, dass man hier leicht Drogen kaufen und konsumieren kann.

Vermutlich wird sich die rot-grüne Rathausmehrheit in der heutigen Sitzung auf einen Kompromiss einigen – das zeichnete sich am Vortag ab. Menschen, die mit sehr geringen Mengen leichter Drogen erwischt werden, sollen künftig eine Chance bekommen. Das Aufenthaltsverbot würde dann erst fällig, wenn sie zum zweiten Mal erwischt werden.

Im Englischen Garten ist das KVR hingegen von sich aus bereit, die Regeln zu lockern. Dort hatte sich in den 90er-Jahren eine Drogenszene angesiedelt, bis zu 60 Konsumenten hielten sich dort jeden Tag auf. Deshalb erließ das KVR eine strenge Allgemeinverfügung für den Park – so konnte es mit hohen Zwangsgeldern gegen die Drogenkonsumenten vorgehen. Diese Verfügung will das KVR nun aber aufheben – denn die Lage habe sich entspannt. Hatte die Polizei 1997 rund neun Kilo Cannabis in Rauschgiftverstecken im Park gefunden, so waren es 2003 nur noch 15 Gramm.

Johannes Patzig

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