München - Der Kampf gegen den Feinstaub geht in die nächste Runde. Für Fahrzeuge mit roter Plakette ist die Innenstadt ab Oktober tabu - es sei denn, das Auto wird nachgerüstet. Einige Zeit aber lässt das Ordnungsamt Gnade vor Recht ergehen, ehe es zur Kasse bittet.

Zum Wiesn-Endspurt kommt der große Zapfenstreich für Autos mit roter Plakette: Innerhalb des Mittleren Rings dürfen ab 1. Oktober nur noch Fahrzeuge mit gelber oder grüner Plakette fahren. Die Regelung gilt auch für Ausländer. Doch das Kreisverwaltungsreferat hat auf Nachfrage erklärt, angesichts des internationalen Wiesn-Publikums werde man ein Auge zudrücken. Auch die heimischen Autofahrer können auf Nachsicht rechnen - die Behörde lässt noch offen, wie lange.
Von der zeitweilig diskutierten Vorverlegung des Zonen-Verbots für Autos mit gelben Aufklebern ist nicht mehr die Rede. Für sie kommt die Stunde der Wahrheit im Oktober 2012.
Die Wirksamkeit der Feinstaub-Regeln ist mit dem Herannahen des Plaketten-Termins 2010 von neuem entbrannt. Der Vergleich von Städten mit und ohne Umweltzone hat laut ADAC „keine wesentlichen Unterschiede“ erbracht.
Auch der Münchner FDP-Stadtrat Michael Mattar zweifelt am Sinn der Zonen. Der Auspuff-Staub mache „lediglich vier bis acht Prozent“ der Gesamtbelastung aus diversen anderen Quellen aus. Und vor allem: Nachgerüstete Dieselfahrzeuge und neue Pkw der Schadstoffklasse Euro vier oder fünf vermehrten den Ausstoß an Stickoxiden (NOx) die noch viel gesundheitsschädlicher seien.
„Das NO2 hat nicht diese Potenz“, erklärt Heinz Ott vom Landesamt für Umwelt auf Anfrage. Er und das Münchner Umweltreferat erläutern, dass beim Komplex der Abgase und Stäube einiges in Bewegung gekommen ist. Entscheidend für die Regulierung beim Autoverkehr sei die Fraktion der Rußpartikel in der Staubmenge. Und gerade diese Winzlinge seien weit gefährlicher als andere Vertreter der Feinstaub-Familie, auch wenn sie in der Minderheit seien. Luft-Analytiker Ott schätzt den Anteil des giftigen Rußes im Feinstaub bei 15 bis 25 Prozent. Diese Einschätzung gelte für vielbefahrene Straßen wie etwa die Landshuter Allee.
Eberhard Geiger
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