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Wie viel verträgt der Herr Innenminister?

Wie viel verträgt der Herr Innenminister?

München - Wie viel darf man trinken, wenn man danach noch mit dem Auto nach Hause will? Diese Frage wird jeden Abend in tausenden Kneipen gestellt. Die Antwort ist nicht einfach. Das Innenministerium hat deshalb zum Selbstversuch gebeten. Der Minister trank auch mit.

von Thierry Backes

Irgendwann legt er seine Brille ab. Joachim Herrmann, 53, blickt gedankenverloren in die Runde und fährt sich mit der Zunge über die Lippen. Ein Kollege tippt ihm von hinten auf die Schulter, er hat das letzte Noagerl runtergespült und wünscht dem Herrn Innenminister eine gute Nacht. Der dreht sich um und ruft: „Hasta la vista!“ Es ist 23.24 Uhr, es war ein langer Abend – und ein süffiger obendrein.

Herrmann hat die Presse eingeladen, zu einem „Trinkversuch mit Alkoholtest“, um auf die Gefahren von Alkohol am Steuer hinzuweisen. Journalisten lieben solche Termine. Nicht, weil der Steuerzahler die Zeche zahlt. Sondern, weil das Innenministerium eine ganz praktische Lebenshilfe bietet: Joachim Herrmann selbst sagt, es gehe heute darum, „ein Gefühl dafür zu bekommen, wie viel man trinken kann“. Um dann schnell nachzuschieben: „Obwohl ich es in aller Regel so handhabe, gar nichts zu trinken, wenn ich mich noch ans Steuer setzen will.“

In aller Regel? Dabei kann Herrmann sich doch nach jedem Bierzeltauftritt von seinem Chauffeur nach Hause kutschieren lassen – ich nicht. Der Lokalchef hat mich gebeten, ins Innenministerium zu fahren – mit der U-Bahn, versteht sich, und verbunden mit der Frage: „Willst du dich mal für die Arbeit betrinken?“

Ehm, ja. Doch vor dem Alkohol erst mal die Theorie. 11,7 Prozent der bundesweit 4477 Verkehrstoten im Jahr 2008 gehen auf Trunkenheitsfahrten zurück, sagt Detlef Tourneur, Richter am Oberlandesgericht und Vorstand des „Bundes gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr“. 2009 sind alleine in Bayern 102 Menschen wegen eines Alkoholdelikts im Straßenverkehr gestorben.

Tourneur kann diese Zahlen im Schlaf runterbeten. Seit Jahren veranstaltet er zusammen mit Thomas Gilg vom LMU-Institut für Rechtsmedizin „Alkoholerfahrungstests“ – für Richter und Rechtsreferendare. „Ein Richter sollte wissen, dass ein Autofahrer, der mit 1,6 Promille hinterm Steuer erwischt wird, mehr als zwei Weißbier getrunken hat“, sagt Tourneur.

Nun verteilt er weiße Zettel an die heutigen Probanden. Ich trage ein: Größe: 1,80 Meter, Gewicht: 70 Kilogramm. Gewünschter Promillewert: (. . .) Gewünschter Promillewert?! Was man nicht alles für die Arbeit tut: 0,8. Offiziell dürfte ich damit nicht mehr fahren. Ab 0,5 Promille wartet ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten auf den Sünder, und beim ersten Mal eine Regelgeldbuße von 500 Euro.

Tourneur rät mir, ich solle 3,5 Helle in 90 Minuten trinken. Na dann, Prost, Herr Minister. Der hat offenbar Angst vor einer zu lockeren Zunge bei knapp vier dutzend Journalisten-Ohren. Der Erlanger Hüne, 189 Zentimeter groß und 110 Kilogramm schwer, hat einen Promillewert von 0,3 angegeben. Das macht dann 2,5 Bier für ihn.

Wer wie viel verträgt, hängt von der Stärke des Alkohols und vom Körpergewicht ab. Joachim Herrmann ist klar im Vorteil. Während ich das dritte Bier reinkippe, nuckelt er noch am ersten – so viele Interviews muss er geben. Ein Kollege lässt ihm sein Glas hinterhertragen: „Wir haben doch nur noch eine Dreiviertelstunde.“

Nach dem Kamera-Marathon kehrt Herrmann an den Tisch zurück und nimmt einen kräftigen Schluck Augustiner, das sie hier stilecht in Hofbräu- und Löwenbräu-Gläsern ausschenken. Er erzählt, dass er „im ganzen Leben zweimal“ habe blasen müssen. In Nürnberg hätten Beamte ihn und seine angeheiterten Freunde einmal 500 Meter weit fahren lassen, um sie dann anzuhalten. „Aber ich hatte nur Mineralwasser getrunken.“

21.23 Uhr: Ich hake das letzte halbe Halbe ab. Eine Viertelstunde später blase ich 0,81 Promille, Herrmann 0,34. Es ist nicht so, dass ich mich betrunken fühlen oder gar durch die Gegend torkeln würde wie die Besoffskis, die Thomas Gilg in seiner Präsentation gezeigt hatte. Ein Amerikaner hatte etwa versucht, eine Wand im Polizeirevier mit seinem Kopf zu durchbrechen. Ging nicht. Aber jetzt noch Auto fahren? Besser nicht. Schon gar nicht vom Parkplatz des Innenministeriums aus.

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