Die 53-jährige Gautingerin war im November 2012 auf ihrer Fahrt zwischen Stockdorf und Gauting in Höhe Bennostraße von einem Beamten der Polizei angeblich beim Telefonieren gesichtet worden. Die einige hundert Meter weiter postierten Kollegen hatten die Frau daraufhin gestoppt.
Die Gautingerin hatte erklärt, dass sie gar kein Handy mit sich führe. Das Angebot der Frau, dass die Polizisten ihren Wagen durchsuchen könnten, hatten diese abgelehnt.
Nachdem die Autofahrerin gegen den verhängten Bußgeldbescheid Widerspruch eingelegt hatte, waren zur Gerichtsverhandlung der 35-jähriger Polizeibeamte und eine damals kontrollierende 49-jährige Kollegin als Zeugen geladen.
Auf Befragen durch Amtsrichterin Christine Conrad hin erläuterte er, dass bei derartigen Routinekontrollen genau darauf geachtet werde, ob beim betreffenden Verkehrsteilnehmer überhaupt ein Handy in Benutzung zu sehen sei. Falls ja, werde im Bericht festgehalten, welche Hand das Mobilfunkgerät führe und an welches Ohr es gehalten werde – auch Lippenbewegungen könnten ein Indiz sein.
Die mit dem Bußgeld bedachte Autofahrerin regte an, man könne sogar den Einzelnachweis führen, wann sie telefoniert habe und wann nicht.
Richterin Conrad hielt das für unverhältnismäßig und stellte das Verfahren ein.




















