Zu 27 000 Euro Geldstrafe ist eine 44-jährige Pferdebesitzerin aus Icking vom Amtsgericht Starnberg verurteilt worden.
Ersten Gutachten hierzu hatten die Angeklagte und ihr Anwalt vehement widersprochen: „Sachlich falsch“, so der Tenor der Verteidigung. Das Urteil bringt für die Ickingerin kein Verbot künftiger Pferde-Haltung mit sich.
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