Das Landgericht München II hatte einen 30 Jahre alten Geretsrieder 2011 wegen zahlreicher Straftaten zu einer Gesamstrafe von vier Jahren verurteilt - und die Sicherungsverwahrung angeordnet. Damit wäre der gebürtige Kasache wohl nie mehr in Freiheit gekommen. Doch der Bundesgerichtshof hob das Urteil teilweise auf. Das Landgericht musste gestern noch einmal neu über die Sicherungsverwahrung entscheiden.
Der 30-Jährige hat eine lange Liste an Vorstrafen. In der letzten Anklage waren wieder gleich mehrere Taten gelistet. Am 26. Mai 2010 etwa brach er die rechten Außenspiegel von vier Autos in Geretsried ab. Außerdem wurde er immer wieder betrunken aufgegriffen, obwohl er unter Führungsaufsicht stand und keinen Alkohol trinken durfte. Am 18. Juni 2010 schlugen der 30-Jährige und ein Spezl einem jungen Mann im Bus der Linie 370 Richtung Gartenberg mit den Fäusten ins Gesicht - dieser hatte gegen den Spezl wegen des Diebstahls von Motorrollern ausgesagt. Einer Bekannten trat der Geretsrieder mit den Füßen ins Gesicht.
Am Ende hob das Landgericht die Sicherungsverwahrung wieder auf. Denn die Straftaten genügen nicht den strengen Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht nun an die Sicherungsverwahrung stellt. Nina Gut


















