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    • 19.07.12
    • Geretsried
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Stadt verlangt mehr Stellplätze

Geretsried - Die Parkplatzprobleme in den Wohngebieten nehmen zu. Die Stadt hat darauf reagiert und eine Stellplatzsatzung für Geretsried erarbeitet. Für die derzeit strittigen Bauvorhaben kommt sie allerdings zu spät.

Stoßstange an Stoßstange: Um die Parkplatzprobleme in Geretsried in den Griff zu bekommen, erlässt die Stadt eine Stellplatzsatzung. Foto: red

Stoßstange an Stoßstange: Um die Parkplatzprobleme in Geretsried in den Griff zu bekommen, erlässt die Stadt eine Stellplatzsatzung. Foto: red

Einen Stellplatz pro Wohneinheit gibt der Gesetzgeber als Richtwert vor. Weil dies längst nicht mehr ausreicht, haben viele Kommunen eine eigene Stellplatzsatzung erlassen. Auch Geretsried zieht jetzt nach: Künftig sind für jedes Haus sowie jede Wohnung ab 60 Quadratmetern zwei Stellplätze erforderlich. So sieht es die Satzung vor, die der Bauausschuss am Dienstag zur Beschlussfassung an den Stadtrat verwies. Doch erst wenn dieser zugestimmt hat und die Bürgermeisterin ihre Unterschrift unter das Papier gesetzt hat, tritt die Regelung in Kraft. Das heißt, für die strittigen Bauvorhaben am Fasanenweg, am Erlenweg sowie neu am Tauernweg/Glocknerweg greift sie nicht mehr.

Der Beschluss im Bauausschuss fiel einstimmig. Auch Sabine Gus-Mayer (CSU) stimmte „schweren Herzens“ zu. Sie fand es „unverhältnismäßig“, für eine Zwei-Zimmer-Wohnung ebenso zwei Stellplätze zu verlangen wie für ein Einfamilienhaus. Ihr Vorschlag, die 60-Quadratmeter-Grenze anzuheben, fand allerdings keine Zustimmung. Das sei ein Erfahrungswert, der sich in anderen Kommunen bewährt habe, erklärte Bürgermeisterin Cornelia Irmer. Gerade in Zwei-Zimmer-Wohnungen lebten oft Paare, bei denen beide berufstätig sind und die zwei Autos brauchen.

Laut Andreas Porer vom Bauamt kommt die Stellplatzsatzung künftig immer dann zur Anwendung, wenn bei einem Bauvorhaben die Zahl der Stellplätze nicht im Bebauungsplan geregelt ist oder es sich um eine bauliche Nachverdichtung im Sinne des Paragraphen 34 des Baugesetzbuches (Stichwort: Einfügungsgebot) handelt. Die konkrete Anzahl der erforderlichen Stellplätze ergibt sich aus einer Richtzahlenliste, die der Satzung beigefügt ist.

(sas)

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