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Betriebsgenehmigung: Krailling wehrt sich gegen Nato-Pipeline

Betriebsgenehmigung: Krailling wehrt sich gegen Nato-Pipeline

Krailling - Die Gemeinde Krailling wehrt sich gegen eine unbefristete Genehmigung der Nato-Pipeline, die auch über Gemeindeflur führt. Sie will einen Juristen einschalten.

Die Nato-Pipeline (rote Linie) verläuft von Kraillinger Gemeindegebiet (rechts unten) Richtung Landsberg.  grafik: ike

Die Fernleitung ist Teil des Nato-Versorgungssystems Mitteleuropa und hatte die militärischen Flugplätze Fürstenfeldbruck, Leipheim, Lagerlechfeld und Landsberg mit Benzin, Diesel, Düsentreibstoff und Heizöl versorgt. Diesem Zweck dient die Pipeline allerdings nicht mehr: Die Flugplätze in Bruck und Leipheim wurden stillgelegt, die beiden anderen werden über eine neue Leitung von Aalen aus versorgt.

Das Teilstück der Pipeline von Unterpfaffenhofen nach Landsberg soll künftig zivil, im Notfall aber auch wieder militärisch genutzt werden. Die Genehmigung dieses Teilstückes ist Ende Juni ausgelaufen. „Das Verteidigungsministerium möchte sie aber als Notversorgung aufrecht erhalten“, sagte Bürgermeisterin Christine Borst am Dienstag.

Eine unbefristete Genehmigung stieß im Gemeinderat auf starke Bedenken. „Wir müssen unserer Planungshoheit nachkommen“, betonte Werner Engl, Fraktionssprecher Grüne/SPD. Es stehe zu erwarten, dass auch die Leitung nach Verkauf des IVG-Tanklagers in private Hände übergehe. Die Art der Genehmigung habe jedoch Einfluss darauf, wie das Gelände künftig genutzt werde.

Imme Kaiser (FDP) warnte davor, Kontrollmöglichkeiten aus der Hand zu geben: „Wir sind planungsrechtlich in einer Schlüsselposition.“ Der Gemeinderat plädierte dafür, ähnlich wie die Nachbargemeinden Germering und Gilching allenfalls einer auf fünf Jahre befristeten Genehmigung zuzustimmen. Vor einer Entscheidung will die Gemeinde einen Verwaltungsrechtler hinzuzuziehen, der die juristischen Möglichkeiten ausloten soll. Einfluss kann Krailling allerdings nur sehr begrenzt nehmen. Borst: „Wir werden nur gehört.“ Die Genehmigung erteile die Regierung von Oberbayern.

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