Berlin - Der Bundesrat hat grünes Licht für die Verschärfung des Bußgeldkatalogs für Verkehrssünder gegeben. Auch in anderen Themenbereichen beschloss die Länderkammer wichtige Änderungen.
Verkehrssünder werden im kommenden Jahr stärker zur Kasse gebeten. Vom Überfahren bei Rotlicht bis zum Rasen, Drängeln und unerlaubten Autorennen wird das Bußgeld zum Teil drastisch angehoben. Bei überhöhtem Tempo reicht die Strafe bis 680 Euro in geschlossenen Ortschaften und 600 Euro außerorts. Statt zum 1. Februar, wie von der Bundesregierung vorgesehen, halten die Länder mehrheitlich einen späteren Zeitpunkt für wahrscheinlich.
Zuvor müsse die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes in Kraft treten, über die Bundestag und Bundesrat noch überhaupt nicht beraten hätten, stellten die Länder fest. Diese Gesetzgebung könne sich deutlich verzögern. Darin soll unter anderem der in Extremfällen mögliche Bußgeld-Rahmen verdoppelt werden: auf 3000 Euro für unter Alkohol oder Drogen stehende Fahrer und auf 2000 Euro für sonstige vorsätzliche Delikte.
Weiter beschloss die Länderkammer:
-Der Bundesrat befürwortet grundsätzlich die Pläne der Bundesregierung für einen besseren Insolvenzschutz von Arbeitszeitkonten. Demnach soll es für Arbeitnehmer mit einem Arbeitszeitkonto bei einem Jobwechsel eine Mitnahmemöglichkeit geben. Zudem soll das Guthaben auch auf die Deutsche Rentenversicherung übertragbar sein.
-Auch das vom Bundeskabinett bereits beschlossene Gendiagnostikgesetz wurde von den Ländern begrüßt. Danach dürfen Arbeitgeber und Versicherungen keine Gentests bei Bewerbern und Kunden verlangen. Heimliche Vaterschaftstests sowie Tests an Embryonen zur Geschlechtsbestimmung sollen verboten werden.
Die Länderkammer forderte allerdings, auch den Datenschutz bei der Verwendung von Gendaten zu Forschungszwecken zu stärken. Regelungen zur Verwendung gendiagnostischer Methoden in der Forschung sind in den Plänen bisher ausgeklammert. Das im Bundesrat nicht zustimmungspflichtige Gesetz soll kommende Woche in erster Lesung im Bundestag debattiert werden.
-Die von der Großen Koalition geplante bessere steuerliche Förderung der Mitarbeiterbeteiligung soll nach dem Willen des Bundesrates auch für den Wohnungsbau gelten. Der Rat sprach sich dafür aus, dass die für die Beteiligungsförderung vorgesehene Anhebung der Einkommensobergrenze für Ledige/Verheiratete von künftig 20 000/40 000 Euro (bisher: 17 900/35 800 Euro) auch für „Anlagen nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz und anderen wohnungswirtschaftlichen Verwendungen" gelten soll. Eine Ungleichbehandlung sei „nicht gerechtfertigt".
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