Urteil: Verkehr muss während des Oktoberfest auf Betrunkene achten

Wiesn-Urteil: Auf Betrunkene achten

015.09.09|Wiesn 2009Facebook
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München - Während der Wiesn gelten besondere Verkehrsregeln: Kraftfahrer müssen ihre Fahrweise an betrunkene Fußgänger anpassen sonst trifft sie laut einem Urteil bei einem Unfall eine Mitschuld.

Oktoberfest-Wiesn

© Schlaf

Oktoberfest-Zeit: Um die Münchner Festwiese gelten ganz besondere Verkehrsregeln.

Im konkreten Fall wies das Münchner Amtsgericht in einem am Montag veröffentlichten Urteil einer Motorradfahrerin, der ein Oktoberfestbesucher vor die Räder gelaufen war, eine 50-prozentige Mitschuld an dem Unfall zu.

Die Frau war während des Oktoberfests 2006 um Mitternacht mit einer Geschwindigkeit von etwa 40 bis 50 Stundenkilometern auf einer Straße nahe der Theresienwiese unterwegs, als ein Betrunkener bei Rot über die Ampel lief. Die Motorradfahrerin stürzte daraufhin. Der Oktoberfestbesucher weigerte sich, den Sachschaden in Höhe von rund 2.500 Euro zu begleichen und der Frau 1.000 Schmerzensgeld zu zahlen.

Die Motorradfahrerin sei zu achtlos gefahren, argumentierte er. Das Gericht gab ihm teilweise recht: Zur Oktoberfestzeit seien “nächtens amtsbekannt (...) größere Mengen Betrunkener unterwegs, bei denen nicht immer erwartet werden könne, dass sie die Verkehrsregeln einhalten“, erklärte das Gericht. Die Motorradfahrerin hätte daher ihre Geschwindigkeit anpassen müssen, um diesen ausweichen zu können. Sie treffe die Hälfte der Unfallschuld. Die andere Hälfte der Schuld trage der Fußgänger, weil er die Straße nicht zügig überquert habe. Er habe angehalten und sich zu seinem Bekannten umgewandt und so ein Hindernis auf der Straße gebildet. Angesichts der Geringfügigkeit ihrer Verletzungen habe die Klägerin keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, entschied das Gericht. Das Urteil ist rechtskräftig.

(Aktenzeichen: Amtsgericht München 331 C 22085/07)

AP 

Quelle: Oktoberfest Live

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