Landshut/Neuburg - Das Landgericht Landshut lehnt eine Neuverhandlung des Falls um einen verschwundenen Landwirt ab. Dennoch bleibt der spektakuläre Tod weiter ein Fall für die Justiz.
Das Landgericht Landshut lehnt eine Neuverhandlung des Falls um einen 2001 verschwundenen Landwirt aus Neuburg an der Donau ab. Dennoch bleibt der spektakuläre Tod des 52- Jährigen weiter ein Fall für die Justiz. Denn die Rechtsanwälte der Ehefrau und der beiden Töchter, die wegen der Tötung des Mannes verurteilt wurden, haben gegen die Entscheidung der Landshuter Richter umgehend Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) in München eingelegt. Nun müssen die OLG-Richter über den Wiederaufnahmeantrag der drei verurteilten Familienangehörigen entscheiden.
Der oberbayerische Bauer hatte offenbar die ganze Familie terrorisiert. Erst heuer im März war die Leiche in einem versenkten Auto in der Donau gefunden worden. Dadurch wurde klar, dass Vermutungen, wie der Mann umgebracht und beseitigt worden ist, nicht stimmen können. Früher hieß es, der tyrannische Familienvater, der seine Mädchen jahrelang sexuell missbrauchte, sei zerstückelt und an die Hofhunde oder Schweine verfüttert worden.
Das Landgericht Ingolstadt hatte 2005 nach einem reinen Indizienprozess die Witwe und den Verlobten der älteren Tochter wegen Totschlags zu je achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Die zwei zum Tatzeitpunkt noch minderjährigen Töchter erhielten wegen Beihilfe Jugendstrafen bis zu dreieinhalb Jahren. Die jungen Frauen haben inzwischen ihre Strafe abgesessen und sind nicht mehr im Gefängnis.
Dennoch sieht die für den Wiederaufnahmeantrag zuständige Jugendkammer in Landshut keinen Grund für einen neuen Prozess. Nach der Strafprozessordnung sei eine Wiederaufnahme nur dann zulässig, wenn es dann auch zu einem Freispruch für die Angehörigen kommen könnte, erklärte der Vorsitzende Richter Theo Ziegler am Donnerstag. Das Gericht sehe aber trotz neuer Spuren keine Zweifel an Motiv, Tatplanung und Beteiligung. Nur die Annahmen des Ingolstädter Gerichts zur Todesursache und zur Entsorgung der Leiche würden durch die neuen Erkenntnisse widerlegt. Damit gehen auch die Landshuter Richter davon aus, dass die Familienmitglieder den Vater umgebracht haben.
Die drei Verteidiger sehen die Entscheidung des Landgerichts als nicht nachvollziehbar an. Die früheren Feststellungen, wie der Bauer getötet worden sein soll, seien durch neue Beweise widerlegt, betonten die Anwälte in einer gemeinsamen Erklärung. “Eine Todesursache und ein Tötungsablauf sind nicht feststellbar. Insofern läge es näher, dass das Landgericht Ingolstadt bei Fehlen konkreter Anhaltspunkte für eine gewaltsame Tötung die Angeklagten freigesprochen hätte“, meinen die Verteidiger.
Sie kritisieren, dass die Justiz an einem “in allen wesentlichen Punkten als unwahr erwiesenen Urteil“ festhalte. Die Anwälte wollen sämtliche Rechtsmittel ausschöpfen, um eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu erreichen.
dpa
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