München - Hitlers „Mein Kampf“ darf nicht an Kiosken verkauft werden – auch nicht auszugsweise. Doch ganz auf die Veröffentlichung verzichten will Verleger McGee nicht. Er hat auch schon einen Plan.

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„Das unleserliche Buch“ – so sieht die Broschüre aus.
Einen entsprechenden Plan des britischen Verlegers Peter McGee hat das Landgericht München gestern per einstweiliger Verfügung untersagt. Begründung: Der Freistaat Bayern halte die Urheberrechte an der Hetzschrift, die von McGee geplante Publikation sei aber zu umfangreich, um vom Zitatrecht gedeckt zu sein.
McGee hatte – wohl weil er den Gerichtsbeschluss schon ahnte – gestern Vormittag die geplante Veröffentlichung schon von sich aus abgesagt. Er fürchtete eine Beschlagnahme seiner Wochenzeitung „Zeitungszeugen“, in der Hitlers Machwerk auszugsweise und durch seriöse Wissenschaftler kommentiert erscheinen sollte. „Wir müssen sicherstellen, dass wir unsere Hauptveröffentlichung nicht in Gefahr bringen“, sagte McGee. Gegen die Pläne des Verlegers, der kein Rechtsradikaler ist, hatten neben dem Finanzministerium auch Bundesfamilienministerin Kristina Schröder und die ehemalige Präsidentin des Zentralrats der Juden, Charlotte Knobloch, Bedenken angemeldet.
Was danach kommt, ist ungewiss. Für die Landtags-Grünen mahnt der Abgeordnete Sepp Dürr ein „Konzept zum künftigen Umgang mit den NS-Druckerzeugnissen“ an. Das Finanzministerium sei Antworten bislang schuldig geblieben und agiere hilflos. Das Institut für Zeitgeschichte in München hat angekündigt, eine wissenschaftlich kommentierte Edition von „Mein Kampf“ zu veröffentlichen – nach Ablauf des Urheberschutzes. McGee wertet das als „unglaublich wichtiges Projekt“. Aber es könne eine Publikation für die breite Masse nicht ersetzen.
D.Walter/B. Schultejans
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