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Hitlers „Mein Kampf“ darf nicht an die Kioske

Hitlers „Mein Kampf“ darf nicht an die Kioske

München - Hitlers „Mein Kampf“ darf nicht an Kiosken verkauft werden – auch nicht auszugsweise. Doch ganz auf die Veröffentlichung verzichten will Verleger McGee nicht. Er hat auch schon einen Plan.

© dpa

„Das unleserliche Buch“ – so sieht die Broschüre aus.

Einen entsprechenden Plan des britischen Verlegers Peter McGee hat das Landgericht München gestern per einstweiliger Verfügung untersagt. Begründung: Der Freistaat Bayern halte die Urheberrechte an der Hetzschrift, die von McGee geplante Publikation sei aber zu umfangreich, um vom Zitatrecht gedeckt zu sein.

McGee hatte – wohl weil er den Gerichtsbeschluss schon ahnte – gestern Vormittag die geplante Veröffentlichung schon von sich aus abgesagt. Er fürchtete eine Beschlagnahme seiner Wochenzeitung „Zeitungszeugen“, in der Hitlers Machwerk auszugsweise und durch seriöse Wissenschaftler kommentiert erscheinen sollte. „Wir müssen sicherstellen, dass wir unsere Hauptveröffentlichung nicht in Gefahr bringen“, sagte McGee. Gegen die Pläne des Verlegers, der kein Rechtsradikaler ist, hatten neben dem Finanzministerium auch Bundesfamilienministerin Kristina Schröder und die ehemalige Präsidentin des Zentralrats der Juden, Charlotte Knobloch, Bedenken angemeldet.

Doch ganz verzichten will McGee nicht: An diesem Donnerstag soll den „Zeitungszeugen“ eine Extra-Broschüre mit dem Titel „Das unleserliche Buch“ beigelegt werden, in der zwar die Kommentare erscheinen, der Originaltext Hitlers jedoch durch eine Art Schleier absichtlich verdeckt ist. Schon vor rund drei Jahren hatte das Finanzministerium Publikationen der „Zeitungszeugen“ am Kiosk beschlagnahmen lassen. Auch damals ging es um die Frage des Urheberrechts. McGee wehrte sich vor Gericht und gewann gegen den Freistaat in zwei Instanzen. „Die Aktion der Staatsregierung hat unserem Ruf sehr geschadet“, betonte er. Auch finanziell sei der Schaden groß gewesen. Das wolle er nicht noch einmal erleben. 2009 waren den „Zeitungszeugen“ kommentierte Nachdrucke von Zeitungen aus der NS-Zeit beigelegt worden; deren Urheberrecht war bereits erloschen. Dieses Mal ist die Rechtslage anders: Bei „Mein Kampf“ hat der Freistaat als Erbverwalter Hitlers die Rechte weiterhin inne. Die Frist läuft indes 70 Jahre nach dem Tod des Diktators aus – also mit dem 30. April 2015.

Was danach kommt, ist ungewiss. Für die Landtags-Grünen mahnt der Abgeordnete Sepp Dürr ein „Konzept zum künftigen Umgang mit den NS-Druckerzeugnissen“ an. Das Finanzministerium sei Antworten bislang schuldig geblieben und agiere hilflos. Das Institut für Zeitgeschichte in München hat angekündigt, eine wissenschaftlich kommentierte Edition von „Mein Kampf“ zu veröffentlichen – nach Ablauf des Urheberschutzes. McGee wertet das als „unglaublich wichtiges Projekt“. Aber es könne eine Publikation für die breite Masse nicht ersetzen.

D.Walter/B. Schultejans

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