Althegnenberg: Feuerwehrfrau bei Ehrenamt zu lang im Rettungseinsatz - von Arbeitgeber gekündigt

Zu lang im Einsatz: Feuerwehrfrau gekündigt

1905.02.10|Bayern|52 KommentareFacebook
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Althegnenberg – Sie schlug sich für ihr Ehrenamt die Nacht um die Ohren und wurde dafür vom Arbeitgeber abgemahnt. Susanne Herter, Feuerwehrfrau aus Althegnenberg, kam nach einem Einsatz eine gute Stunde zu spät zur Arbeit. Drei Tage später wurde ihr in der Probezeit gekündigt.

© Voxbrunner

Erst stundenlang im Feuerwehreinsatz, dann gefeuert: Simone Herter von der Feuerwehr Althegnenberg. 

Es war 4.20 Uhr am Montag, den 18. Januar, als der Alarm losging: Auf der spiegelglatten B 2 zwischen Hattenhofen und Althegnenberg (Kreis Fürstenfeldbruck) war ein Sattelzug umgekippt. 30 Feuerwehrleute rückten aus, schleppten tonnenweise Orangen, Tomaten, Fleisch und Joghurt ins Freie. Nur so konnte der Laster sicher geborgen werden. Unter ihnen war auch Susanne Herter. Gegen 7.15 Uhr realisierte die 21-Jährige, dass sie es nicht rechtzeitig zum Dienstbeginn um 8 Uhr in ihre Firma schaffen würde. „Wir waren bei dem Unfall unterbesetzt, jede Hand wurde gebraucht“, sagt Herter. Ein Kollege sollte der Firmenleitung ausrichten, dass es noch dauern könne.

Der folgende Anruf ihres Arbeitgebers klang wie eine Drohung in ihren Ohren: Sie solle sofort zur Arbeit kommen, hieß es. Dass am Einsatzort so wenige Feuerwehrleute seien, liege wohl daran, dass diese ihren Arbeitsplatz behalten wollen, schildert die 21-jährige Lageristin Gespräch. Susanne Herter wollte nichts riskieren. Sie ließ sich nach Hause fahren, zog sich um und war um 9.15 Uhr in der Firma, einem Kleinbetrieb im Landkreis.

Um 10 Uhr war die Abmahnung da. Begründung: Ein Feuerwehreinsatz werde nicht als Entschuldigung akzeptiert. „Sollte oben genannter Vorstoß in Zukunft wieder vorkommen, müssen Sie mit Konsequenzen für ihr weiteres Arbeitsverhältnis rechnen.“ Die Abmahnung hatte nicht der Chef unterschrieben, der war auf Dienstreise in Kroatien. „Als er zurückkam, sagte er nur: ,So ein Wahnsinn, einfach nicht zur Arbeit zu kommen‘“, erinnert sich die Feuerwehrfrau. Sie legte schriftlich Widerspruch ein. Feuerwehrleute genießen besonderen Schutz. Laut bayerischem Feuerwehrgesetz dürfen „dem Arbeitnehmer keine Nachteile im Arbeitsverhältnis aus dem Feuerwehrdienst erwachsen“. Arbeitgeber, die durch dieses Ehrenamt finanziellen Schaden erleiden, können Geld von den Gemeinden zurückfordern.

Am Donnerstag, drei Tage nach dem Einsatz, wurde Susanne Herter ins Chefbüro zitiert. „Er sagte, dass er eine Entschuldigung statt des Widerspruchs erwartet hätte“, sagt die Althegnenbergerin. „Dann wäre alles gut gewesen.“ Stattdessen bekam sie die Kündigung in die Hand gedrückt – fristgerecht knapp drei Wochen vor Ablauf ihrer halbjährigen Probezeit.

Ihr Ex-Chef bestätigt, dass die Abmahnung wegen des Feuerwehreinsatzes erfolgt sei. „Die Mitarbeiterin wurde bereits im Vorstellungsgespräch darauf hingewiesen, dass keine Feuerwehreinsätze während der Arbeitszeit geduldet werden.“ Die Kündigung habe damit aber nichts zu tun. „Die Probezeit ging zu Ende, Frau Herter passte nicht zu uns.“

Kreisbrandmeister Hubert Stefan ist empört. „Wahnsinn. Wenn wir schon so weit sind, ist das Ehrenamt bald gestorben.“ Kopfschütteln auch im Althegnenberger Gemeinderat. Dort wurde das Thema öffentlich besprochen. „Das ist nicht nachvollziehbar“, sagte Bürgermeister Reiner Dunkel (SPD). „So etwas habe ich noch nie erlebt.“ In einem gemeinsamen Gespräch mit Landratsamt und bayerischem Feuerwehrverband soll geklärt werden, wie der jungen Dame geholfen werden kann.

Susanne Herter will jetzt erst einmal die Rechtmäßigkeit der Kündigung prüfen lassen und sich dann weitere Schritte überlegen.

Frederik Lang

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