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Landgericht München I: Staatliche Lotterieverwaltung Bayern soll 125.000 Euro Ordnungsgeld zahlen

Lotterieverwaltung soll 125.000 Euro Ordnungsgeld zahlen

München - Das Landgericht München I hat Staatliche Lotterieverwaltung Bayern zur Zahlung eines Ordnungsgelds von 125.000 Euro verurteilt.

In ihrem am Donnerstag bekanntgewordenen Beschluss rügte die 4. Kammer für Handelssachen, dass in der Jackpot-Werbung der Lotterieverwaltung im vergangenen Jahr die Pflichthinweise unter anderem zu Suchtgefahr und Minderjährigenschutz teilweise zu klein gedruckt waren. Dies verstoße gegen ein einschlägiges Urteil des Landgerichts vom November 2008. Die Lotterieverwaltung teilte am Donnerstag in München mit, dass sie gegen den Ordnungsgeld-Beschluss vom 4. Februar dieses Jahres Rechtsmittel einlegen werde.

Das Gericht hatte mit seinem Beschluss der Unterlassungsklage eines Münchner Vereins zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs stattgegeben. Die Lotterieverwaltung betonte in ihrer Mitteilung, dass sie nach dem Urteil von 2008 aus ihrer Sicht alle erforderlichen Maßnahmen für eine geänderte Werbung ergriffen habe, um erneute Verstöße gegen die Pflichthinweise zu vermeiden. Deshalb will sie den Beschluss anfechten.

dpa

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