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Messerattacke im Maisfeld: Heimkind endet als Sextäter

Messerattacke im Maisfeld: Heimkind endet als Sextäter

Traunstein - Auch die Führungsaufsicht verhinderte nicht, dass ein 40-jähriger vorbestrafter Sexualstraftäter im Sommer 2009 eine 16-Jährige überfiel und fast erstach. Jetzt steht er vor Gericht.

© kd

Vor dem Traunsteiner Gericht: Matthias A.

„Mir fehlen die passenden Worte. Ich kann nur sagen, dass mir dieganze Sache unwahrscheinlich leid tut.“ Mit diesen Worten an den Vater des Opfers versuchte sich der 40-jährige Angeklagte Matthias A. gestern zu entschuldigen. Der geständige Täter hatte die Schülerin in Töging/Inn mehrere Wochen beobachtet, weil sie stets zur gleichen Zeit vom Reitunterricht heimradelte. Am Nachmittag des 21. Juli 2009 überfiel er sie und zerrte sie in ein Maisfeld. Er missbrauchte sie sexuell, anschließend stach er 27 Mal zu und übergoss sie mit flüssigem Grillanzünder. Das Mädchen überlebte nur durch glückliche Umstände. Mit einer Notoperation wurde die 16-Jährige gerettet. Durch das Geständnis des angeklagten bleibt der Jugendlichen eine Zeugenaussage erspart, sagte der Richter Ulrich Becker. Die 16-Jährige wird vertreten durch ihren 47-jährigen Vater. Auf den Entschuldigungsversuch reagierte er gestern nicht.

Der 40-Jährige war in Fußfesseln in den Sitzungssaal gebracht worden. Das Blitzlichtgewitter der Fotografen und TV-Teams ließ er über sich ergehen.

Der Täter stammt eigentlich aus gut bürgerlichem Elternhaus. Der Vater war Autokonstrukteur bei Porsche und VW. Matthias A. war „eigentlich ein guter Schüler“, ließ aber „alles schleifen“, schwänzte die Schule, erntete „Stress mit den Eltern“.

Im Alter von zwölf Jahren steckten die Eltern den älteren Buben in Heime, sechs Jahre lang. Mit 13 geriet er auf die schiefe Bahn – mit Alkohol, Drogen und Straftaten. Er verübte Einbruchsdiebstähle, zündete mit einem Freund ein Ferienhaus an. Erste Jugendstrafen gab es noch mit Bewährung. Mit 18 warf ihn das Heim raus, danach verübte er Überfälle, ab 1991 auch Sexualdelikte. Bis 2006 verbrachte er über 15 Jahre in verschiedenen psychiatrischen Krankenhäusern. Während dieser Zeit vergewaltigte er bei einem Freigang eine Frau und erhielt nochmals eine Freiheitsstrafe. Im Oktober 2008 jedoch kam er auf freien Fuß – „von einem Tag auf den anderen“ und angeblich ohne Vorbereitung auf die Freiheit.

Unterschlupf fand er bei seiner betagten Oma in Töging. Die 91-Jährige nahm ihn – in Wissen um sein kriminelles Vorleben – bei sich auf. Er sei äußerst „eingeengt“ gewesen durch behördliche Auflagen im Rahmen der gegen ihn verhängten Führungsaufsicht, sagte der Angeklagte. Jeden Mittag habe er sich zum Beispiel bei der Polizei in Altötting melden müssen. Andererseits habe sich sein Fallmanager bei der Arbeitsagentur um Ausbildungsmöglichkeiten für ihn bemüht. In der restlichen Zeit sei er Rad gefahren und habe über zwei Chatrooms Kontakte zu Frauen geknüpft. Pläne, mit einer der Internet-Bekanntschaften in Urlaub zu fahren, zerschlugen sich – der Angeklagte überfiel das Mädchen.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte nach Bekanntwerden des Falles im vergangenen Sommer schwere Versäumnisse der Justiz gerügt. Es sei falsch gewesen, den Mann nicht dauerhaft in der geschlossenen Abteilung einer Nervenklinik zu lassen, lautete die Kritik Herrmanns am damals zuständigen Landgericht Saarbrücken. Der Sexualstraftäter sei „als hochgefährlich und hoch rückfallgefährdet eingestuft“ gewesen, wechselte aber in den normalen Strafvollzug, aus dem er dann entlassen wurde.

Für den Prozess sind noch zwei Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil soll am 31. März fallen

kd/lby

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