Traunstein - Auch die Führungsaufsicht verhinderte nicht, dass ein 40-jähriger vorbestrafter Sexualstraftäter im Sommer 2009 eine 16-Jährige überfiel und fast erstach. Jetzt steht er vor Gericht.

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Vor dem Traunsteiner Gericht: Matthias A.
Der 40-Jährige war in Fußfesseln in den Sitzungssaal gebracht worden. Das Blitzlichtgewitter der Fotografen und TV-Teams ließ er über sich ergehen.
Der Täter stammt eigentlich aus gut bürgerlichem Elternhaus. Der Vater war Autokonstrukteur bei Porsche und VW. Matthias A. war „eigentlich ein guter Schüler“, ließ aber „alles schleifen“, schwänzte die Schule, erntete „Stress mit den Eltern“.
Unterschlupf fand er bei seiner betagten Oma in Töging. Die 91-Jährige nahm ihn – in Wissen um sein kriminelles Vorleben – bei sich auf. Er sei äußerst „eingeengt“ gewesen durch behördliche Auflagen im Rahmen der gegen ihn verhängten Führungsaufsicht, sagte der Angeklagte. Jeden Mittag habe er sich zum Beispiel bei der Polizei in Altötting melden müssen. Andererseits habe sich sein Fallmanager bei der Arbeitsagentur um Ausbildungsmöglichkeiten für ihn bemüht. In der restlichen Zeit sei er Rad gefahren und habe über zwei Chatrooms Kontakte zu Frauen geknüpft. Pläne, mit einer der Internet-Bekanntschaften in Urlaub zu fahren, zerschlugen sich – der Angeklagte überfiel das Mädchen.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte nach Bekanntwerden des Falles im vergangenen Sommer schwere Versäumnisse der Justiz gerügt. Es sei falsch gewesen, den Mann nicht dauerhaft in der geschlossenen Abteilung einer Nervenklinik zu lassen, lautete die Kritik Herrmanns am damals zuständigen Landgericht Saarbrücken. Der Sexualstraftäter sei „als hochgefährlich und hoch rückfallgefährdet eingestuft“ gewesen, wechselte aber in den normalen Strafvollzug, aus dem er dann entlassen wurde.
Für den Prozess sind noch zwei Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil soll am 31. März fallen
kd/lby



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