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Rauchverbot: Das sind die neuen Regeln!

Rauchverbot: Das sind die neuen Regeln!

115.07.09|Bayern|Bayern|10
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Artikel: Rauchverbot: Das sind die neuen Regeln!

München - Ab 1. August darf in Bayern offiziell in kleinen Kneipen gequalmt werden. Wo es sonst auch wieder erlaubt ist.

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Videobeschreibung (+Laufzeit oder Datum siehe Original).

Restaurants: Der Hauptraum bleibt rauchfrei. Gibt es einen Nebenraum, darf dort gequalmt werden – sofern es „keinen regelmäßigen Luftaustausch“ mit dem Nichtraucherbereich gibt. Unter 18-Jährige dürfen in den Nebenraum nicht rein.

Vereinsheime: Hier gilt die gleiche Regelung wie bei Restaurants.

Kneipen: Ist ein Lokal kleiner als 75 Quadratmeter, darf es der Wirt am Eingang zur Raucherkneipe erklären. Voraussetzung zwei: Die Kneipe muss eine „getränkegeprägte Gastronomie“ haben. Minderjährige müssen draußen bleiben.

Discos: Die Tanzflächen bleiben weiter rauchfrei. Neu erlaubt sind Nebenräume für Raucher, wenn sie über 18 sind. Getanzt werden darf dort allerdings nicht.

Festzelte und Festhallen: Wenn sie höchstens drei Wochen lang geöffnet sind, ist hier rauchen per Gesetz wieder erlaubt.

Öffentliche Gebäude: In Krankenhäusern, Hochschulen und Behörden darf grundsätzlich weiterhin nicht geraucht werden.

Geschlossene Gesellschaften: Nur wenn sie wie Familienfeste „echte geschlossene Gesellschaften“, darf hier geraucht werden. Als geschlossene Gesellschaft ge­tarnte Raucherclubs soll es nicht mehr geben.

Ausnahmen: Das Gesundheitsministerium darf künftig per Verordnung das Rauchen wieder erlauben, wenn „durch technische Vorkehrungen“ Nichtraucher geschützt werden.

was.


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