115.07.09|Bayern|Bayern|10
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München - Ab 1. August darf in Bayern offiziell in kleinen Kneipen gequalmt werden. Wo es sonst auch wieder erlaubt ist.

Videobeschreibung (+Laufzeit oder Datum siehe Original).
Vereinsheime: Hier gilt die gleiche Regelung wie bei Restaurants.
Kneipen: Ist ein Lokal kleiner als 75 Quadratmeter, darf es der Wirt am Eingang zur Raucherkneipe erklären. Voraussetzung zwei: Die Kneipe muss eine „getränkegeprägte Gastronomie“ haben. Minderjährige müssen draußen bleiben.
Discos: Die Tanzflächen bleiben weiter rauchfrei. Neu erlaubt sind Nebenräume für Raucher, wenn sie über 18 sind. Getanzt werden darf dort allerdings nicht.
Festzelte und Festhallen: Wenn sie höchstens drei Wochen lang geöffnet sind, ist hier rauchen per Gesetz wieder erlaubt.
Öffentliche Gebäude: In Krankenhäusern, Hochschulen und Behörden darf grundsätzlich weiterhin nicht geraucht werden.
Geschlossene Gesellschaften: Nur wenn sie wie Familienfeste „echte geschlossene Gesellschaften“, darf hier geraucht werden. Als geschlossene Gesellschaft getarnte Raucherclubs soll es nicht mehr geben.
Ausnahmen: Das Gesundheitsministerium darf künftig per Verordnung das Rauchen wieder erlauben, wenn „durch technische Vorkehrungen“ Nichtraucher geschützt werden.
was.

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