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Oberpfaffenhofen: Angst vor einer Pipeline

Oberpfaffenhofen: Angst vor einer Pipeline

Die Sorge um die geplante Expansion des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen (Kreis Starnberg) hat am zweiten Prozesstag viele Interessierte ins Verwaltungsgericht München getrieben. Es wurde heftig über den Bedarf der Ausweitung gestritten.

© SvJ

Ein Flugzeug landet am Flugplatz Oberpfaffenhofen.

Bekanntermaßen will der Sonderflughafen seine Start- und Landekapazitäten vermehrt den qualifizierten Geschäftsfliegern zur Verfügung stellen. 10 000 Flugbewegungen jährlich wurden der Betreibergesellschaft Edmo genehmigt. Zu viele, wehren sich die Kläger. Doch ob es in Oberpfaffenhofen tatsächlich bis ins Jahr 2016 zu dieser Zahl von Starts und Landungen kommen wird, die dann möglicherweise die Ansiedlung neuer Firmen zur Folge hätte, ist ungewiss.

„Ich glaube, das kann man gar nicht prognostizieren“, sagte Vorsitzender Richter Alexander Witzl – auch im Hinblick auf eine mögliche Erweiterung des Geschäftsflugverkehrs auf dem Flughafen München II. Doch wenn sich der Flugplatz im Münchner Süden tatsächlich zu einem attraktiven Standort entwickeln sollte, befürchten die Anwohner, Gemeinden wie Privatpersonen extreme Folgeprobleme.

Eines, das bislang noch nicht zur Sprache kam, ist die Betankung der Flugzeuge. Die Kerosin-Zufuhr sei nur unterirdisch möglich, argumentierten die Kläger und spekulierten schon über eine Pipeline, die gebaut werden müsste. Uwe Büchner, Leiter des Luftamtes Süd, wiegelte bei diesem Punkt ab. Der Stuttgarter Flughafen, der das 300fache der hiesigen Flugwegungen bewältige, verfüge auch nicht über eine Pipeline.

Doch die Kläger ließen nicht locker. Ohne unterirdisches Rohrsystem sei zu befürchten, dass die Zunahme des Tanklastverkehrs auf der Straße ein zusätzliches Gefahrenpotenzial für den Großraum Oberpfaffenhofen bedeuten würde. Angesichts dieser Zukunftsvisionen warnte der Vorsitzende Richter vor ausufernden Diskussionen. Die Klägerseite beharrte aber auf die Einholung eines entsprechenden Gutachtens und stellte einen Beweisantrag. Der soll zeigen, dass die Betankung der Flugzeuge durch die vorhandene Infrastruktur nicht zu bewältigen sei.

Das Verwaltungsgericht stellte eine Entscheidung über den Beweisantrag zunächst zurück. Sollte ihm nachgegangen werden, dürfte der Prozess sicher noch einige Zeit andauern. Zuvor muss das Gericht aber noch die tatsächlich benötigte Kerosin-Menge ermitteln. Die schwankt unter den streitenden Parteien zwischen 1,6 und über 100 Millionen Litern Treibstoff im Jahr Völlig strittig war am zweiten Prozesstag auch der Bedarf für die Ausweitung.

Die Kläger warfen der Edmo vor, die Prognose-Daten nicht transparent genug gehalten zu haben. Anwalt Volker Gronefeld konterte mit dem Hinweis auf mögliche Abwanderungsgedanken der Luft- und Raumfahrtgesellschaft DLR. Von dem Unternehmen gebe es bereits jetzt Anfragen nach weiteren Flugzeiten. „Die gehen sonst nach Niedersachsen oder Hessen“, warnte der Anwalt vor einem drohenden Arbeitsplatzverlust – für die Klageseite eine bekannte Größe. „Wir können differenzieren“, hieß es. Der Prozess dauert an.

von Angela Walser

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