Das Mammutverfahren Sonderflughafen Oberpfaffenhofen hat begonnen. Nicht weniger als 16 Kläger wollen die Geschäftsflieger vom Himmel holen. Ein schwieriger Prozess steht bevor.

© Uli Singer
Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen.
Am Vormittag waren die so genannten Gebietskörperschaften wie Gemeinden, der Landkreis und die Zweckverbände an der Reihe. Es war ein erstes Abtasten der jeweiligen Rechtsvertreter, es ging um Spitzfindigkeiten bei Formulierungen und um die Auslegung der Paragrafen.
Zuvor stellte Josef Schneider, der die Gemeinden Seefeld und Wörthsee, die Zweckverbände und das Krankenhaus Seefeld vertritt, Antrag auf Trennung der Verfahren: „Das Thema ist äußerst vielschichtig. Es gibt keine Gemeinsamkeiten und es wird das Recht einzelner Kläger verletzt.“ Immerhin handle es sich um 16 Kläger mit unterschiedlichen Problemen. Der Antrag wurde unter Protest zurückgewiesen.
Der Vorsitzende Richter Alexander Witzl stellte klar, das Gericht könne durchaus unterscheiden, die Kläger verfolgten aber grundsätzlich dasselbe Ziel. Nämlich dass die Genehmigung für den „qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehr“ zurückgenommen wird.
Joachim Krauß, der Anwalt der Gemeinde Weßling und der Stadt Germering, konterte, dass es „viele gute Gründe gibt, vom Genehmigungsbescheid abzurücken“. Unter anderem gebe es eine Änderung im Landesentwicklungsprogramm (wir berichteten), eine neue Software zur Berechnung von Fluglärm und außerdem habe sich die Gesetzeslage in Punkto Fluglärm geändert.
Alexandra Fridrich, die Gilching vertritt, erinnerte, dass es das erklärte Ziel der bayerischen Regierung sei, den Bestand in Oberpfaffenhofen zu sichern. „Da ist nicht der Bestand von heute gemeint, sondern der vor dem Genehmigungsbescheid.“
Der Richter ließ durchblicken, dass auch er einige Punkte der Genehmigung des „qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehrs“ kritisch sieht. Witzl stellte unmissverständlich fest, dass in Oberpfaffenhofen bereits „allgemeine Luftfahrt“ stattfinde, die zudem weitere Segmente vertrage. Welche das sind, ließ er offen. Bei der Feststellung der Klagebefugnis der Gemeinden, des Landkreises Starnberg und der Zweckverbände wurde die Verhandlung aus Zeitgründen abgebrochen. Weiter verhandelt wird am kommenden Dienstag, 21. Juli, ab 9 Uhr.
Von Uli Singer



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