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Oberpfaffenhofen: 16 Kläger gegen Geschäftsflieger

Oberpfaffenhofen: 16 Kläger gegen Geschäftsflieger

Das Mammutverfahren Sonderflughafen Oberpfaffenhofen hat begonnen. Nicht weniger als 16 Kläger wollen die Geschäftsflieger vom Himmel holen. Ein schwieriger Prozess steht bevor.

Der Sonderflughafen Obrepfaffenhofen.

© Uli Singer

Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen.

Weit weniger Zuschauer als erwartet folgten gestern Vormittag der Auftaktveranstaltung im Verwaltungsgericht München II. Die zwei eigens abgestellten Polizeibeamten hatten nichts zu tun. Der Zuschauerraum füllte sich erst am Nachmittag, als die Klagebefugnis eines privaten Klägers aus Oberpfaffenhofen und des Bund Naturschutz verhandelt wurden.

Am Vormittag waren die so genannten Gebietskörperschaften wie Gemeinden, der Landkreis und die Zweckverbände an der Reihe. Es war ein erstes Abtasten der jeweiligen Rechtsvertreter, es ging um Spitzfindigkeiten bei Formulierungen und um die Auslegung der Paragrafen.

Zuvor stellte Josef Schneider, der die Gemeinden Seefeld und Wörthsee, die Zweckverbände und das Krankenhaus Seefeld vertritt, Antrag auf Trennung der Verfahren: „Das Thema ist äußerst vielschichtig. Es gibt keine Gemeinsamkeiten und es wird das Recht einzelner Kläger verletzt.“ Immerhin handle es sich um 16 Kläger mit unterschiedlichen Problemen. Der Antrag wurde unter Protest zurückgewiesen.

Der Vorsitzende Richter Alexander Witzl stellte klar, das Gericht könne durchaus unterscheiden, die Kläger verfolgten aber grundsätzlich dasselbe Ziel. Nämlich dass die Genehmigung für den „qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehr“ zurückgenommen wird.

Rechtsanwalt Volker Gronewald von der EDMO-Flughafenbetreibergesellschaft setzte sich zur Wehr: „Die luftrechtliche Genehmigung ist kein Spielball der Legislative. Nur weil die Politik plötzlich eine andere Auffassung hat, kann man nicht einfach Mal so und Mal so entscheiden.“ Für den Fall einer Rücknahme der Genehmigung machte Gronewald auf Schadensersatzforderungen aufmerksam.

Joachim Krauß, der Anwalt der Gemeinde Weßling und der Stadt Germering, konterte, dass es „viele gute Gründe gibt, vom Genehmigungsbescheid abzurücken“. Unter anderem gebe es eine Änderung im Landesentwicklungsprogramm (wir berichteten), eine neue Software zur Berechnung von Fluglärm und außerdem habe sich die Gesetzeslage in Punkto Fluglärm geändert.

Alexandra Fridrich, die Gilching vertritt, erinnerte, dass es das erklärte Ziel der bayerischen Regierung sei, den Bestand in Oberpfaffenhofen zu sichern. „Da ist nicht der Bestand von heute gemeint, sondern der vor dem Genehmigungsbescheid.“

Der Richter ließ durchblicken, dass auch er einige Punkte der Genehmigung des „qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehrs“ kritisch sieht. Witzl stellte unmissverständlich fest, dass in Oberpfaffenhofen bereits „allgemeine Luftfahrt“ stattfinde, die zudem weitere Segmente vertrage. Welche das sind, ließ er offen. Bei der Feststellung der Klagebefugnis der Gemeinden, des Landkreises Starnberg und der Zweckverbände wurde die Verhandlung aus Zeitgründen abgebrochen. Weiter verhandelt wird am kommenden Dienstag, 21. Juli, ab 9 Uhr.

Von Uli Singer

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