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Polizei warnt vor "Sex-Bestie von Geretsried"

Polizei warnt vor "Sex-Bestie von Geretsried"

Heinsberg - Die Polizei im nordrhein-westfälischen Heinsberg warnt die Bevölkerung vor Karl D., der "Sex-Bestie von Geretsried". Nach seiner Haftentlassung in Bayern hatte sich der 57-Jährige in den Ort bei Mönchengladbach zurückgezogen.

Karl D. hat sich nach Nordrhein-Westfalen zurückgezogen.

© Eberhard Unfried

Karl D. hat sich nach Nordrhein-Westfalen zurückgezogen.

"Ich sehe es als meine Pflicht an, die Bevölkerung im Kreis Heinsberg sachlich über einen Vorgang zu informieren, mit dem wir seit dem Wochenende im Kreis Heinsberg konfrontiert sind", sagte Landrat Stephan Pusch (CDU) in einer Mitteilung. Der Landrat bewerte den Schutz der Bevölkerung höher als den Schutz des 57-Jährigen, sagte Polizeisprecher Karl-Heinz Frenken. Durch den entlassenen Straftäter sei eine "Gefahrenlage" entstanden, hieß es bei der Polizei.

Video: Geretsried hat Angst vor der "Sex-Bestie"

"Was wir vermeiden wollen, ist Hysterie. Aber die Leute sollen sensibel sein und sich des Themas bewusst sein", sagte Frenken. Eltern sollten mit ihren Kindern über Verhaltensregeln sprechen. Nach der Warnung des Landrats habe es viele Anrufe besorgter Menschen gegeben und auch Zustimmung für den offensiven Umgang Puschs. Die Polizei machte keine Angaben zu besonderen Maßnahmen. Der entlassene Häftling habe "soziale Kontakte" im Ort. Die Deutsche Kinderhilfe nannte den Fall in einer Mitteilung skandalös.

Karl D. ist nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft rückfallgefährdet. Wegen der Vergewaltigung von drei 14- und 15-jährigen Mädchen habe er bereits zwei Haftstrafen verbüßt. Zuletzt habe er in Bayern wegen der Vergewaltigung zweier Mädchen 14 Jahre im Gefängnis gesessen. Einen Antrag der Staatsanwaltschaft auf nachträgliche Sicherungsverwahrung habe das Landgericht München abgelehnt.

Das Landgericht München hatte den Antrag der Staatsanwaltschaft auf nachträgliche Sicherungsverwahrung abgelehnt, obwohl zwei Gutachter zuvor vor der Gefahr weiterer Sexualstraftaten des Mannes aufgrund seiner spezifischen Persönlichkeitsmerkmale - unter anderem Sadismus - warnten. Das Gericht sah keine gesetzliche Voraussetzung für die Sicherungsverwahrung. Vor seiner Verurteilung hatte ein Psychiater einen Hang zu schwersten Straftaten verneint. Laut Polizei liegt der Antrag über nachträgliche Sicherungsverwahrung jetzt dem Oberverwaltungsgericht München zur Entscheidung vor.

dpa

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