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Volksentscheid Nichtraucherschutz am Sonntag: Alle Fragen, alle Antworten

Rauch-Entscheid: Was Sie jetzt wissen müssen

München - Der Volksentscheid "Nichtraucherschutz" findet am kommenden Sonntag statt. Wir haben dazu nun die wichtigsten Fakten für Sie zusammengestellt.

Rauchverbot: Ja oder Nein? Seit Jahren wird in Bayern über dieses Thema heiß diskutiert. Zunächst mit dem Ergebnis, dass der Landtag am 12. Dezember 2007 ein Rauchverbot erließ. Damals das schärfste in ganz Deutschland.

Doch als die CSU bei der anschließenden Kommunalwahl starke Verluste erlitt, wurde das Verbot gelockert und nach der Landtagswahl 2008 schließlich noch einmal modifiziert. Sehr zum Ärger vieler Nichtraucher und mit der Folge, dass im November 2009 das Volksbegehren „Nichtraucherschutz“ gestartet wurde. 1,3 Millionen (13,9 %) der wahlberechtigten Bayern trugen sich in die Listen ein – genug für einen Volksentscheid. Der findet jetzt am kommenden Sonntag statt.

Die wichtigsten Fakten:

Wie viele Bayern dürfen am Sonntag eigentlich wählen?

Knapp 9,4 Millionen Bayern sind wahlberechtigt.

Wie viele Kreuze muss ich auf dem Stimmzettel machen?

Nur eins. Wenn Sie für ein Rauchverbot sind, müssen Sie Ja ankreuzen, wenn Sie dagegen sind das Nein.

Wenn ich Ja ankreuze, was bedeutet das genau?

Dann stimmen Sie für ein Rauchverbot

– in allen Bier-, Wein- und Festzelten.
– in getränkegeprägten Gaststätten (sogenannten Eckkneipen) mit weniger als 75 Qua­dratmetern Gastfläche ohne abgetrennten Nebenraum.
– in Nebenräumen von Gaststätten, auch wenn sie von den übrigen Räumen baulich so getrennt sind, dass ein ständiger Luftaustausch nicht besteht
– in Nebenräumen von Diskotheken und anderen Tanzlokalen.

Wenn ich Nein ankreuze, was bedeutet das dann genau?

Dann stimmen Sie für die Beibehaltung der jetzigen Regelungen. Heißt also, das Rauchen bleibt erlaubt
– in Bier- und Weinzelten
– in Eckkneipen
– in Nebenräumen von Gaststätten und Diskotheken.

Mit welchen Argumenten wird für ein Ja oder Nein geworben?

Beim Aktionsbündnis „Bayern sagt Nein“ beteuert man, dass man nicht etwa zu alter Raucherfreiheit zurückkehren wolle. Ziel sei es, die bestehende Regelung zu behalten. Diese werde seit 2008 von den Bürgerinnen und Bürgern „akzeptiert und toleriert“. Das Bündnis hält die Forderungen nach einem absoluten Rauchverbot für „totalitär“. Die Befürworter der rauchfreien Gastronomie glauben dagegen, dass der bayerische Grundsatz „Leben und leben lassen“ auch gelten muss für.
– Familien, die in einer Gaststätte einkehren
– junge Discobesucher
– alle Nichtraucher in Festzelten
– Sportler bei Vereinsfeiern
– Menschen mit Allergien und Atemwegserkrankungen
– Wirte und ihre Familien
– Bedienungen, die wie andere Arbeitnehmer Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz haben
– Musiker und andere Künstler, die in Gaststätten und Festzelten auftreten.
Dem halten die Kritiker wie Franz Bergmüller, Vorsitzender des Vereins zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur, unter anderem entgegen: „Ich frage mich schon, ob Bierzelte für Kinder der richtige Platz sind …“ Vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof hat Bergmüller allerdings schon eine Schlappe kassiert: Die Richter entschieden, dass der Gesetzgeber zum Schutz der Gesundheit von Passivrauchern durchaus auch ein absolutes Rauchverbot in Gaststätten aussprechen darf.

Mit welcher Wahlbeteiligung wird beim Volksentscheid gerechnet?

Laut einer Umfrage von TNS Infratest im Auftrag des Bündnisses „Bayern sagt Nein“ (bei 973 Bürgern) will sich jeder zweite Wahlberechtigte an der Abstimmung beteiligen. Der Ausgang scheint laut der Umfrage übrigens offen: 48 Prozent der Befragten hätten sich für ein strengeres Rauchverbot ausgesprochen, 49 Prozent dagegen.

Wann gilt der Gesetzentwurf des Volksbegehrens als angenommen?

Wenn er beim Volksentscheid am Sonntag mehr gültige Ja- als Nein-Stimmen erhält. Ein zusätzliches Quorum, das heißt eine bestimmte Wahlbeteiligung, wird nicht benötigt.

Ab wann würde das Gesetz bei einer mehrheitlichen Zustimmung gelten?

Ab 1. August 2010.

Wann gab es in Bayern zuletzt einen Volksentscheid?

1997. Damals wurde über die Abschaffung des Senats abgestimmt – was die Mehrheit der Bayern übrigens wollte!

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