725.02.09|Bayern|Bayern|1
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Ebersberg/München - Das Landgericht München II hat den Rechtsextremisten Horst Mahler (73) wegen Volksverhetzung in drei Fällen zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt.

© dpa
Zeigte keinerlei Reue: Rechtextremist Horst Mahler.
Mit dieser Strafe und in der Urteilsverkündung setzte der Vorsitzende Richter Martin Rieder ein deutliches Zeichen gegen Rechtsextremismus. "Die Horst-Mahler-Show ist beendet", sagte er. Mahler, der zuletzt in Ebersberg wohnte, wurde noch im Gerichtssaal verhaftet und vor den Augen seiner Anhänger aus der rechten Szene abgeführt.
Der 73-Jährige, der früher Anwalt der RAF war, hatte in Internet-Videos und auf CD den Holocaust geleugnet und zu Hass und Gewalt gegen Juden aufgestachelt. Außerdem versandte er verbotene CDs an den Ebersberger Bürgermeister Walter Brillmayer, die SPD-Fraktionsvorsitzende Elisabeth Platzer und die Freiwillige Feuerwehr Ebersberg - darauf fand sich die elektronische Fassung eines Buches von Germar Rudolf, eines verurteilten Holocaust-Leugners.
Mahler hatte auch im Gerichtssaal erneut den Holocaust geleugnet. Das erzürnte den Richter: Es sei eine historische Tatsache, dass der millionenfache Völkermord an den Juden stattgefunden habe, sagte Martin Rieder. Durch die Leugnung und Verharmlosung, die der Extremist betreibe, sei es so, "als ob diese Leute, die völlig unschuldig gestorben sind, nochmal sterben müssen." Er warf Mahler "nationalistisches Gequake" vor und fragte den Verurteilten: "Wie kann man nur auf so einen Schwachsinn kommen?"
Das Strafmaß fiel hoch aus - und hätte noch höher sein können: "Ihr Alter war ausschlaggebend, dass die Strafe nicht noch höher ausfiel", sagte Rieder. Denn Mahler zeigte keinerlei Reue. "Er ist sogar stolz, wenn er die Taten weiter begehen kann." Er sei "uneinsichtig und gänzlich unbelehrbar". Rieder nannte ihn einen "selbstgefälligen Selbstdarsteller, der hier seine Show abzieht." Auch eine leicht egomane, paranoide Störung wollte er nicht ausschließen.
Mahler ist bereits mehrfach einschlägig vorbestraft. All die Verurteilungen hätten jedoch keinen Eindruck auf den 73-Jährigen gemacht. Deshalb müsse man nun schärfer vorgehen. Das Urteil entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Nina Gut

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