München - Sie sehen aus wie Radar-Messer. Doch im Gegenteil zu den Blitzgeräten filmen die Kennzeichen-Erfassungs-Scanner auf bayerischen Autobahnen jedes Fahrzeug – von hinten und mit Infrarotblitz. Jetzt klagt ein Mann aus Regensburg dagegen.

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An Schilderbrücken wie der oben abgebildeten sind viele der Erfassungsgeräte installiert.
Benjamin E. (32) ist tagtäglich mit dem Auto unterwegs. Der selbstständige Software-Entwickler pendelt zwischen seinen Wohnsitzen in Regensburg und Salzburg. Jährlich bringt er es auf rund 32 000 Kilometer. Dabei dürfte er mit seinen Fahrzeugen tausende Mal gefilmt worden sein – von so genannten automatischen Kennzeichen-Erfassungsgeräten, die entlang der Autobahn A 8 installiert sind.
In erster Linie dienen die klobigen Kästen der Schleierfahndung. „Früher waren sie an den Grenzübergängen angebracht“, erklärte gestern ein Mitarbeiter des Innenministeriums zu Prozessauftakt vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Dort hat Benjamin E. Klage gegen die mit Technik vollgestopften Kästen erhoben. „Er fühlt sich verfolgt, er möchte nicht erfasst werden, darin sieht er eine Rechtsverletzung“, trug das Gericht im vorangeschobenen Sachbericht vor. Daraufhin beeilte sich Anwalt Udo Kauß zu erklären, dass sein Mandant unter keinerlei Verfolgungsangst leide. Er befürchte vielmehr, aufgrund eines Technikfehlers in eine spezielle Datei der Polizei zu rutschen.
Kann der Computer das erfasste Kennzeichen mit keinem bereits bekannten Schild abgleichen, wird das Bild sofort wieder gelöscht – zumindest das aus fest installierten Anlagen. Das behaupteten die Mitarbeiter des Innenministeriums vor Gericht. Was mit den Daten aus mobilen Geräten geschieht, wollen die Beamten lieber schriftlich nachreichen.
Kläger Benjamin E., selber Computer-Fachmann, befürchtet aus eigener Erfahrung, dass die Bilder beim Abgleich mit der Datenbank „garantiert auch auf einer Festplatte“ landen. Und das ist verfassungswidrig.
2005 entschied das Bundesverfassungsgericht nämlich, dass gegen die Grundrechte eines Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen werde, sollten sogenannte Nichttreffer bei der automatischen Kennzeichenerfassung nicht spurenlos gelöscht werden. Verschiedene Bundesländer wie Bremen, Schleswig-Holstein, das Saarland und Rheinland-Pfalz schafften daraufhin die automatische Kennzeichenerfassung ab.
Zu Prozessauftakt in München thematisierte Richter Reinhard Senftl intensiv technische Aspekte sowie Effektivität und Fehlerquote bei der Erhebung. Im weiteren Verlauf will der 10. Senat auch noch den bayerischen Datenschutzbeauftragten Thomas Petri einschalten und ihn zur Umwandlung digitaler Fotos von Nummernschildern in Codes befragen.
Angela Walser



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