029.07.09|Welt|2 KommentareFacebook
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Hamburg - Riesen-

© dpa
Ein MacBook Air von Apple. So ein Modell kostete beim Onlineshop von Otto kurzzeitig 49,95 Euro.
Am Dienstag waren die Laptops falsch ausgezeichnet. Im Internet (etwa auf dem Microblogging-
Wie der Düsseldorfer Jurist Udo Vetter in seinem Law Blog schreibt, hat Otto die Bestellungen der 49,95-
Nun geht es um die Frage: Muss Otto die zum Schleuderpreis bestellten Laptops ausliefern?
Lawblogger Vetter meint dazu:
„Die Sach-
Die Firma Otto denkt aber gar nicht daran, die bestellten Macbooks derart günstig herzugeben. Gegenüber dem Kölner „Express“ sagte ein Otto-
„Durch ein technisches Versehen wurden auf otto.de hochwertige Notebooks zu einem Preis von 29,99 und 49,95 Euro angeboten. Schon auf den ersten Blick konnten die Kundinnen und Kunden erkennen, dass es ein solches Schnäppchen gar nicht geben kann. Dennoch bedauern wir das Versehen. Allen Kunden, die die Notebooks dennoch bestellt haben, geht in den nächsten Tagen ein Brief zu, in dem wir persönlich unser Bedauern zum Ausdruck bringen.“
Da es sich bei der Preisauszeichnung aber um ein technisches Versehen handele, können Otto den Kunden die Notebooks aber nur zum regulären Preis ausliefern.
fro
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25.08.09 meint Stefan Rüde (anonym)
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