012.11.09|WeltFacebook
Artikel drucken|Artikel empfehlen|Schrift a / A
Stuttgart - Für die Verbreitung eines Drohvideos der Terrororganisation El Kaida muss ein 25-

© ap/Intel Center
Dieses Drohvideo des El-
Er habe mit dem Hochladen auf der Videoplattform YouTube Beihilfe zur Störung des öffentlichen Friedens durch das Androhen von Straftaten geleistet, erklärte die Richterin des Stuttgarter Amtsgerichts. “Dieses Video hat zu erheblichen Unruhen in der Bevölkerung geführt“, sagte die Richterin in der Urteilsbegründung. Die Strafe werde nicht auf Bewährung verhängt: “Hier liegt eine Tat aus Überzeugung vor.“
In dem am 18. September in den Medien bekanntgewordenen Video drohte der El-
dpa
Schreiben Sie zum Beitrag Ihre Meinung oder laden Sie Bilder und Videos zu ihrem Profil hoch. In unserer Community lernen sie sicher auch neue Freunde kennen.

Bei Merkur online gibt es jede Menge attraktive Preise zu gewinnen. Machen Sie mit und versuchen Sie Ihr Glück!gewinnen...