Karlsruhe - Selbst wer in größerem Stil Steuern hinterzieht, kommt oft mit einer Bewährungsstrafe davon. Ist das in Ordnung? Der Bundesgerichtshof beschäftigt sich mit dieser Frage.
Müssen Steuerhinterzieher härter bestraft werden? Der Bundesgerichtshof verhandelt heute (Dienstag/1130) über einen früheren Unternehmer, der die Allgemeinheit um mehr als 1,1 Millionen Euro an Steuern betrogen hatte. Das Landgericht Augsburg hatte den geständigen Angeklagten im vergangenen Jahr zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt - obwohl der BGH bereits 2008 entschieden hatte, dass bei Hinterziehung in Millionenhöhe eine Aussetzung zur Bewährung nur unter besonderen Umständen infrage kommt. Die Staatsanwaltschaft legte deshalb Revision ein - sie will eine höhere Strafe (Az. 1 StR 525/11).
Der Angeklagte hatte im Zusammenhang mit einem Unternehmensverkauf Aktien im Wert von 7,2 Millionen Euro erhalten, in seiner Einkommensteuererklärung aber falsch deklariert. Deshalb berechnete ihm das Finanzamt knapp 900 000 Euro zu wenig. Anschließend ließ er sich einen Trick einfallen, um auch für seine Einnahmen als Geschäftsführer weniger Steuern zu zahlen: Er verzichtete zum Schein auf ein Gehalt und veranlasste die “Schenkung“ des Geldes an seine Frau und seine Kinder. Die Schenkungssteuer war wesentlich niedriger als die eigentlich fällige Lohnsteuer - der Mann hinterzog nochmals 240 000 Euro.
dpa
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