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TV-Gebühr darf steigen - Erhöhung um 95 Cent ab 1. Januar

Länder stimmen zu

TV-Gebühr darf steigen

Die Erhöhung der Rundfunkgebühr zum 1. Januar kommenden Jahres ist so gut wie sicher.

Als vorletztes Landesparlament stimmte die Bremer Bürgerschaft am Mittwoch einstimmig dem 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu, der eine Anhebung der monatlichen Gebühr für ein Radio- und Fernsehgerät um 95 Cent auf 17,98 Euro festlegt. Eine Entscheidung des sächsischen Landesparlaments, wo der Staatsvertrag am Abend ebenfalls auf der Tagesordnung stand, war bei Redaktionsschluss noch nicht gefallen.

Die Rundfunkgebühr wurde bereits im Jahr 1924 eingeführt und betrug bis nach der Währungsreform im Jahr 1948 zwei Mark. Derzeit kassiert die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) monatlich 17,03 Euro. Im vergangenen Geschäftsjahr hat die GEZ knapp 7,3 Milliarden Euro eingenommen und an die neun ARD-Sender, das ZDF und das Deutschlandradio verteilt.

Die Rundfunkgebühren sind die wichtigste Einnahmequelle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Alle Radiohörer und Fernsehzuschauer müssen sie zahlen, eine Befreiung ist nur in bestimmten Härtefällen möglich. Der Pflichtbeitrag soll die Grundversorgung mit umfassender und objektiver Information sichern und die Unabhängigkeit der Sendeanstalten wahren.

Zuletzt hatten die Privatsender die Öffentlich-Rechtlichen aufgefordert, angesichts stabiler Gebühreneinnahmen aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit auf Werbung ganz zu verzichten.

dpa

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