München - Jetzt ist das Urteil bei der kuriosen Münchner Pommes-Klage um ein 22 Jahre altes Kunstwerk gefallen. Demnach muss eine Galerie zahlen.

© dpa
Der Rechtsanwalt des Klägers, L. Peters, zeigt am Donnerstag (26.01.2012) im Oberlandesgericht in München (Oberbayern) den goldenen Abguss zweier Pommes Frites.
Der Gerichtsstreit um ein 22 Jahre altes Pommespaar ist gegessen, das Urteil des Oberlandesgerichts ist gefallen: Die Münchner Galerie „Mosel und Tschechow“ muss 2000 Euro Schadenersatz an Stefan Bohnenberger zahlen, weil sie zwei vertrocknete Pommes des Künstlers aus dem Jahr 1990 nicht mehr finden kann (wir berichteten).
Die Fritten dienten als Vorlage für ein Pommes-Kreuz aus Gold: „Pommes d’or“. Nachdem sich der Künstler von der Galerie getrennt hatte, forderte er auf dem Klageweg zunächst das güldene Werk, dann auch noch die Vorlage. Das Goldkreuz erhielt er nach Zahlung der Produktionskosten, die Fritten allerdings sind verschollen.
Die Antwort des Gerichts: Ja. Eine mit Bohnenberger befreundete Kunstsammlerin habe als Zeugin glaubhaft vermitteln können, dass sie die Fritten für 2500 Euro kaufen wollte. „Dadurch ist dem Künstler Gewinn entgangen.“
Die Galerie habe ihre Pflicht verletzt, sorgsam mit den ihr überlassenen Gegenständen umzugehen. Und dass sie die Pommes selbst nicht als zu entsorgendes Lebensmittel eingestuft habe, zeige unter anderem die Tatsache, dass beide Fritten gemeinsam mit dem Kunstwerk ausgestellt wurden und zum Verkauf standen.
Kann das Thema Pommes-Kunstwerk damit endgültig ad acta gelegt werden? Vermutlich nicht: Es bahnt sich bereits ein Streit um das Zertifikat des Werks an, das sich noch im Besitz der Galerie befindet.
Alexandra Müller
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