München - Schwerer Unfall im Lehel: Der Fahrer des Bundespräsidentschaftkandidaten Joachim Gauck (70) ist mit einem Radler zusammengestoßen, der achtlos auf die Straße gefahren war.

Videobeschreibung (+Laufzeit oder Datum siehe Original).
Blutüberströmt bleibt er auf den Gleisen der Trambahn Linie 17 liegen. Sein weißes Mountainbike fliegt in ein geparktes Fahrzeug. Der Knall ist so laut, dass die Mitarbeiter der nahen Sparkasse an die Fenster stürzen: „Uns war klar, da muss was Größeres passiert sein,“ berichtete Bank-Mitarbeiter Christoph Klein. Er sieht den Mann auf der Straße liegen, ruft sofort Notarzt und Polizei. Der Chauffeur, eine zufällig anwesende Ärztin und Passanten kümmern sich um den Bewusstlosen, bis der Notarzt kommt. Gauck wird sofort von seinen Personenschützern weggebracht. Am Nachmittag die gute Nachricht. Ferhat A. ist außer Lebensgefahr. Joachim Gauck hat ihn sogar schon im Krankenhaus besucht und ihm alles Gute gewünscht.
Dorita Plange und Tanja Wolff
Wenn im Straßenverkehr jemand bei einem Unfall verletzt oder gar getötet wird, prüft die Staatsanwaltschaft immer, ob ein Verschulden einer der Beteiligten vorliegt. Auch bei einer Teilschuld droht eine Anklage, etwa wegen fahrlässiger Körperverletzung oder gar fahrlässiger Tötung. Das Gericht muss das Maß der Schuld prüfen und kann auch zu einem Freispruch kommen.
Unabhängig von den strafrechtlichen Konsequenzen wird im Fall eines Unfalls auch vor Zivilgerichten um Schadensersatz und Schmerzensgeld gestritten. Oft klagen nicht nur die Betroffenen, sondern auch deren Versicherungen, so Ingrid Kaps vom Amtsgericht München. Etwa um die Erstattung von Krankenhauskosten. Bei all den Prozessen ums Geld muss der Grad des Verschuldens ermittelt werden. Kaps: „Das hängt immer vom Einzelfall ab.“ Wer schon wisse, dass er eine Teilschuld trage, sollte wegen der Kosten nie die volle Summe einklagen, rät Kaps: „Bei 50 Prozent Mitverschulden trägt man auch die Hälfte der Gerichts- und Anwaltskosten.“
Ebu
Rubriklistenbild: © Philipp Vetter
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