München - Dem Rentner Ernst K. (74) ist beim Prozessauftakt der blanke Hass der Tierschützer entgegengeschlagen. Ohne Schutz hätte der brutale Katzenquäler wahrscheinlich Prügel bezogen.

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Bewaffnete Justizwachtmeister schützen Katzenquäler Ernst K., der Kater Rocco grausam ertränkte
"Mörder! – Drecksau!" Der blanke Hass von Tierschützern schlägt dem Rentner Ernst K. (74) entgegen, als er im Schutz von Justizbeamten den Gerichtssaal 221 in Strafjustizzentrum betritt. Ohne Schutz hätte der brutale Katzenquäler wahrscheinlich Prügel bezogen.
Als Ernst K. mit seinem Anwalt Boris Kampf den Saal betritt, schlagen im auch dort Pfui-Rufe entgegen. Der 74-Jährige nimmt auf der Anklagebank Platz, setzt sich eine Sonnenbrille auf und lässt das Blitzlichtgewitter über sich ergehen.
Ihm wird vorgeworfen, den schwarzen Kater in einem Marderkäfig gefangen zu haben. Die Falle stellte er in eine Tonne, spritzte Wasser hinein. Das Tier ertrank jämmerlich. Oberstatsanwältin Beate Miksch: „Der Angeklagte, der sich aus einer gefühllosen Gesinnung heraus und aus Hass gegen Katzen handelte, beabsichtigte, der Katze längerdauernde, erhebliche Schmerzen und Leiden zuzufügen und sie zu töten.“
Nachbarin Erika S. (71) hörte die Todesschreie des gequälten Tieres. „Er war grauenhaft“, sagt sie im Zeugenstand. Sie herrschte Ernst K. an: „Hören Sie auf, das ist fürchterlich!“ Doch der dachte nicht daran. Erika S. rief nach ihren Nachbarn, die die Polizei alarmierten. Zu spät. Als die Beamten eintrafen, hatte der Täter das tote Tier schon in einem Müllsack versteckt.
Hat er denn Roccos Besitzer in der Nachbarschaft gekannt? Mit seiner Anwort zeigt Ernst K. seine wahre Gesinnung: „Des san koane Nachbarn, des san Zuagroaste, Fremde.“
Tierärztin Dr. Birgit Schwarzmann von der Münchner Tierrettung hatte sich den toten Kater angesehen: „Krallen an den Vorderpfoten waren abgerissen. Das Tier hatte verzweifelt versucht, der Falle zu entkommen.“
Der Prozess wird am 9. August fortgesetzt.
Eberhard Unfried
Drei Jahre soll Katzenquäler Ernst K. im Gefängnis schmoren! Bei einer Demonstration vor dem Strafjustizzentrum in der Nymphenburger Straße forderten rund 100 Tierschützer die Höchststrafe, welches das Gesetz für Tierquäler vorsieht.
So heißt es in § 17 Tierschutzgesetz: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder 2.einem Wirbeltier a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.“
Im Fall von Ernst K. sind laut Anklage alle Kriterien erfüllt. Diese Strafobergrenze sei viel zu niedrig angesetzt, betonen Aktivisten. „Ich bin der Meinung, jeder, der ein Tier ermordet, gehört auch ermordet“, empört sich Ursula Brigitte Randl. „Die Höchststrafe von drei Jahren reicht nicht – ich würde ihn lebenslänglich einsperren!“
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