München - Knapp, knapper, Beyoncé – der R&B-Star ist bekannt für extravagante Outfits und sparsame Dessous. Doch jetzt ist sie ins Visier der deutschen Justiz geraten – und ein Fall fürs Landgericht München I geworden.

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Links das Original von Triumph und rechts die Dessous aus dem Video von Beyoncé.
Grund: Im Musikclip „Videophone“ trägt die US-Sängerin schwarz-weiße Dessous und eine übergroße Sonnenbrille. Das passte der Unterwäschefirma Triumph überhaupt nicht. Sie wirft Beyoncé Ideenklau vor, denn das Original-Outfit soll ein bulgarischer Designer bei einem Wettbewerb für Triumph kreiert haben. Bereits im Dezember hatte das Unternehmen deshalb eine einstweilige Verfügung gegen Sony, die das Video veröffentlicht hatten, erwirkt. Die Musikfirma darf seitdem den Clip deutschlandweit nicht mehr ausstrahlen und erhob Einspruch gegen die Entscheidung. Gestern fiel nun das Urteil am Landgericht München I.
Dabei könnte der Streit längst geschlichtet sein: Triumph hätte eine Schadenersatzzahlung von Sony in Höhe von 250.000 Euro akzeptiert. Das lehnte die Musikfirma jedoch ab. Alternativ hätte Beyoncé als Jurorin beim nächsten Design-Wettbewerb von Triumph antreten sollen, so das Angebot der Wäschefirma. Doch darauf habe er keinen Einfluss, sagte Gauss. Nun bleibt es also beim Verbot des Musikvideos – allerdings nur in Deutschland. Und Gauss kündigte bereits an, in die nächste Instanz zu gehen.
Von Simone Werner
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