München - Weil Fahnder in seinem Bus zwei herrenlose Taschen mit Schmuggel-Zigaretten entdeckt haben, sollte ein Busfahrer rund 500 Euro Strafzoll zahlen. Der wehrte sich dagegen.

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Der Busfahrer Adolf Linhart (r) und sein Rechtsanwalt Steffen Vogel
Das Münchner Finanzgericht entschied am Donnerstag, dass die Beamten des zuständigen Regensburger Hauptzollamts den Steuerbescheid noch einmal überdenken müssen. Der Vorsitzende Richter war der Ansicht, dass die Zöllner ihren Ermessensspielraum nicht ausreichend zugunsten des 70 Jahre alten Busfahrers genutzt hätten. Voraussichtlich wird die Zollbehörde den Bescheid über 513,60 Euro nun aufheben müssen.
Der mit 48 Fahrgästen besetzte Bus war nach einer Fahrt aus Tschechien beim oberfränkischen Schirnding kontrolliert worden. Dabei wurden die Taschen mit insgesamt 3760 Zigaretten entdeckt. Wer das Schmuggelgut ins Land gebracht hatte, blieb allerdings unklar. Kein Passagier wollte irgendetwas mit den Zigarettenpackungen zu tun haben und bekannte sich zu dem Besitz.
Daher wollte das Zollamt kurzerhand den Fahrer, der mit dem Bus über die Grenze gefahren war, für die Zigaretten verantwortlich machen. Es gibt zwar eine Anweisung des Bundesfinanzministeriums, dass in einem solchen Fall die Fahrer, die gutgläubig Schmuggelware nach Deutschland bringen, nicht belangt werden. Das Zollamt war aber der Ansicht, dass dies nur gelte, wenn der Zollbescheid den Fahrer in existenzielle Nöte bringen würde.
Der Richter meinte hingegen, dass nicht sein könnte, dass man nur davonkommt, wenn man besonders viel schmuggelt. Der Anwalt des 70-Jährigen hatte die Klage des Busfahrers damit begründet, dass ein Busfahrer nicht jede Tasche von Reisenden kontrollieren könne.
dpa
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