München - Der Westparkmörder soll dort bleiben, wo er ist - hinter Gittern! Das forderte Staatsanwalt Frank Gellhaus im Prozess um die nachträgliche Sicherungsverwahrung des inzwischen 36-jährigen Verbrechers.

Der sogenannte Westparkmörder soll in Sicherungsverwahrung bleiben.
Verteidiger Dr. Gunther Haberl forderte am Mittwoch indessen die Freilassung seines Mandanten und betonte, dass dieser ohnehin in seine slowenische Heimat oder nach Kroatien zurückkehre. Haberl: „Es ist Aufgabe der dortigen Sicherheitsbehörden, die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.“ Der Angeklagte, der am 15. Oktober 1993 im Westpark einen zufällig vorbeikommenden Architekten mit unzähligen Messerstichen getötet hatte, wäre im Mai 2010 regulär aus der Haft entlassen worden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde er vorläufig untergebracht.
Eberhard Unfried
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