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Streit ums Sorgerecht: Eltern müssen jetzt zum Psychologen

Streit um Sorgerecht: Eltern zum Psychologen

011.02.10|München|München|8
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Artikel: Streit um Sorgerecht: Eltern zum Psychologen

München - In einem aufsehenerregenden Fall nahm das Münchner Familiengericht einer Mutter ihren Sohn noch im Gerichtssaal weg. Das Berufungsverfahren steht noch aus. Die Eltern müssen erst zum Psychologen.

© ebu

Monika H. mit ihrem Anwalt.

In einem der ungewöhnlichsten Urteile des vergangenen Jahres hatte das Münchner Familiengericht Monika H. (Name geändert) ihren zehnjährigen Sohn weggenommen und noch im Gerichtssaal dem Vater übergeben. Die Mutter legte Berufung ein: Ob der zehnjährige Tobias (Name geändert) künftig bei Mutter oder Vater leben wird, muss nun das Oberlandesgericht (OLG) entscheiden. Der zuständige Familiensenat will zunächst ein familienpsychologisches Gutachten über die Erziehungsfähigkeit beider Eltern einholen.

Wie berichtet, hatte das Amtsgericht im Dezember der Mutter das Sorgerecht entzogen, weil ihr Ex-Mann das Kind zu selten sehen durfte. „Das ist wirklich ein Extremfall“, kommentierte damals eine Sprecherin des Amtsgerichts. Vor dem Urteil hatte das Gericht mehrfach vergeblich versucht, die Mutter zum Umdenken zu bewegen. In allen Sorgerechtsfällen steht das Kindeswohl über den Interessen der Eltern. Es soll nicht unter der Trennung leiden – und beide Eltern behalten dürfen.

Die Eheleute hatten sich vor drei Jahren getrennt, wobei sie, wie es bei Scheidungen heute üblich ist, das Sorgerecht für den Sohn teilten. Tobias blieb bei der Mutter, vereinbart war ein großzügiges Besuchsrecht des Vaters. Stattdessen sah er das Kind in 18 Monaten nur fünf Mal. Er schaltete das Familiengericht ein – mit Erfolg, er durfte Tobias nach der Verhandlung gleich mitnehmen, obwohl der Bub nach eigener Aussage lieber bei seiner Mutter geblieben wäre.

Ungewöhnliche Entscheidung

Vor seiner ungewöhnlichen Entscheidung hatte das Familiengericht eine Beratungsstelle hinzugezogen und eine Umgangspflegerin eingesetzt, um die Besuche zu regeln. Monika H. blieb bei ihrer ablehnenden Haltung auch nach der gerichtlichen Androhung eines Zwangsgeldes. Sie meldete das Kind ohne Rücksprache mit dem Vater sogar von seiner Schule ab. Das war der Grund für die Aberkennung des Sorgerechts. Denn wenn dieses beiden Eltern gemeinsam übertragen wurde, kann nicht ein Teil eigenmächtig über wichtige Fragen wie etwa die Wahl der Schule entscheiden.

Strafbar macht sich ein Elternteil, wenn es sich mit dem Kind in eine andere Stadt oder gar ins Ausland absetzt. Zwar hatte Tobias im Dezember in der Verhandlung versichert, er wolle bei seiner Mutter bleiben. Das Familiengericht sah aber einen Loyalitätskonflikt, den die Mutter heraufbeschworen habe: Der Junge habe seine Mutter nicht enttäuschen wollen. Die Richterin sah auch zwischen Vater und Sohn ein vertrauensvolles Verhältnis.

An der Prozessführung der Richterin hat das Oberlandesgericht bereits im Vorfeld der Berufungsverhandlung in einem Beschluss gerügt, dass kein Verfahrenspfleger für die Interessen des Kindes bestellt worden sei. Auch vermisste der Senat ein Gutachten über die Erziehungsfähigkeit des Vaters. Jetzt werden beide Eltern begutachtet, bevor das OLG entscheidet. Anwalt Lutz Libbertz, der die Mutter vertritt, ist mit dieser Entwicklung „sehr zufrieden“. Tobias ist auch in zweiter Instanz bei seiner Haltung geblieben. „Ich will zur Mami“, hat er auf die Frage des Richters erwidert.

Von Sarah List

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