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Die Abgeordneten des Bundestags zieht es dienstlich immer häufiger ins Ausland - Kosten: 10,8 Millionen Euro

Abgeordnete: Dienstreisen kosten Steuerzahler 10,8 Millionen Euro

Berlin - Wer eine Reise tut - lässt Steuerzahler dafür aufkommen. Das gilt immer öfter für Bundestagsabgeordnete. Ihre Auslandsreisen haben sprunghaft zugenommen. Ein Ziel: die Malediven.

© dpa

Die Malediven - ein Ziel von Dienstreisen deutscher Abgeordneter.

Die Abgeordneten des Bundestags zieht es dienstlich immer häufiger ins Ausland. In der abgelaufenen Wahlperiode absolvierten sie insgesamt 2810 dienstliche Reisen in über 100 Länder auf allen Erdteilen. Dies ist eine Verdoppelung im Vergleich zu früheren Jahren. Die Gesamtkosten für die vergangenen vier Jahre beliefen sich auf knapp 10,8 Millionen Euro. Dies geht aus den jetzt vorliegenden Angaben des Parlaments hervor.

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Danach sahen sich 311 Delegationen von Bundestags-Ausschüssen seit 2005 im Ausland um. Dazu kamen 2107 Einzeldienstreisen von Abgeordneten sowie 65 von Parlamentariergruppe. Bei 282 Reisen ging es um internationale Konferenzen. Im Durchschnitt entfielen damit auf jeden Abgeordneten Reisekosten in Höhe von mehr als 17 000 Euro.

Bei den häufigsten Zielen in Europa lag Brüssel an der Spitze. Mehr als 750 Mal machten Abgeordnete dort Station. Außerhalb Europas war Asien inklusive des Nahen Ostens besonders beliebt. Dorthin führten 653 Reisen, gefolgt von Nord- und Südamerika (257), Afrika (169) und Australien/Neuseeland (10).

Auch eine Reihe von exotischen Zielen tauchen in der Liste auf. Dazu gehören etwa die Malediven, die Kap Verden, die Dominikanische Republik, Costa Rica, Jamaika, Thailand, Haiti, Burkina Faso, Ruanda Nepal oder Monaco. In die USA reisten 144 Abordnungen, nach Brasilien 26, nach Südafrika 23 und in die Golf-Emirate 16.

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Nach massiver öffentlicher Kritik veröffentlicht der Bundestag seit 1990 jeweils zur Mitte und zum Ende einer Wahlperiode Berichte über die Auslandsreisen. Obwohl es vor der Verkleinerung des Parlaments noch deutlich mehr Abgeordnete gab, lagen damals die genehmigten Reisen deutlich unter den heutigen Zahlen. 12. Wahlperiode: 1172, 13. Wahlperiode: 990, 14. Wahlperiode: 1385.

Solche Reisen, bei der in der Regel Abgeordnete aller Fraktionen mitfliegen, müssen grundsätzlich vom Bundestagspräsidenten oder den Fraktionsspitzen vorher genehmigt werden. Die Teilnehmer sind verpflichtet, nach ihrer Rückkehr einen Bericht vorzulegen. Nach Ansicht des Bundestags sind intensive Kontakte ins Ausland für die “internationale Verantwortung“ der Parlamentarier zwingend notwendig.

dpa

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