102.07.09|Politik|Politik|1
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Berlin – In einem historischen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die Rechte der deutschen Parlamente verteidigt und die Europäische Union in die Schranken gewiesen.

© dpa
Wegweisendes Urteil: der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts vor der Verkündung der Entscheidung zum Lissabonner Vertrag.
Der renommierte Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim wirft deutschen Politikern vor, ihrer eigenen Entmachtung durch Brüssel tatenlos zugesehen zu haben.
-Im Deutschen Bundestag sitzen 612 Abgeordnete. Wie viele haben Ihrer Meinung nach den europäischen Reformvertrag von Lissabon gelesen?
Ich bezweifle, ob überhaupt ein einziger Abgeordneter den neuen
EU -Vertrag wirklich durchgearbeitet hat. Als der Bundestag im Mai 2005 gerade dem früheren Verfassungsvertrag zugestimmt hatte, interviewte ein Fernsehteam mehrere Mitglieder des Europaausschusses. Die Abgeordneten konnten selbst einfachste Fragen nach dem Inhalt des Vertrages nicht beantworten. Keiner wusste Bescheid, das war eine Riesenblamage.
-In einem Grundsatzurteil hat das Verfassungsgericht dem Bundestag den Rücken gestärkt, um zu verhindern, dass die
EU immer neue Befugnisse an sich zieht. Warum regte sich im
Parlament nicht schon früher Protest? Haben die Politiker geschlafen?
Das Parlament ist selbst schuld daran, dass es bisher so wenig Einfluss hatte – immerhin haben die Fraktionen ihre bisherige Entmachtung in Sachen Europa selbst beschlossen. Ich denke, den Abgeordneten fehlt der Kontrollwille, weil die Meisten davon überzeugt sind, dass generell alles gut sei, was Europa weiterbringe. Die Karlsruher Richter haben den Vertrag von Lissabon völlig unangetastet gelassen, dafür aber ganz massiv mehr Mitwirkungsrechte des Bundestags gefordert. Man kann auch sagen: Die Richter wollen die Abgeordneten zum Jagen tragen. Mal abwarten, ob das Erfolg hat. Wenn die Abgeordneten bisher schon nicht an einer möglichst umfassenden Kontrolle europäischer Entscheidungen interessiert waren, muss man Zweifel haben, ob sich das in Zukunft ändert.
-An welchen Punkten werden durch das neue Urteil die Rechte des Bundestags und damit des Volkes gestärkt?
Wichtige Entscheidungen, die bisher im
EU -Rat noch einstimmig getroffen werden, können künftig auf Initiative des Rats nach dem Mehrheitsprinzip fallen. Deutschland kann also in
Brüssel überstimmt werden, ohne dass deutsche Vertreter dem zugestimmt haben. Deshalb hat das Verfassungsgericht klargestellt, dass ein solcher Übergang zum Mehrheitsprinzip die Zustimmung des Bundestags durch Gesetz benötigt. Das gilt auch für andere Kompetenz-Erweiterungen. Wenn etwa neue europaweite Regeln beim Strafrecht aufgestellt werden, muss der Bundestag per Gesetz zustimmen. In zentralen Fragen kommt die Regierung also nicht um eine Gesetzgebung herum. Ein solches Verfahren ermöglicht immer auch eine breite öffentliche Diskussion unter Beteiligung der Medien. Das könnte dazu führen, dass
EU -Entscheidungen künftig dann doch stärker kontrolliert werden und transparenter sind.
-Der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler und andere Kläger warnten davor, die Bundesregierung könne das deutsche Parlament künftig einfach umgehen, indem sie Entscheidungen einfach über den Umweg über Brüssel durchsetzt. Eine reelle Gefahr?
Dieses Spielen über Bande ist in der Tat ein großes Problem. Wenn ein Fachminister etwas in seinem Heimatland nicht durchbekommt, kann er nach Brüssel gehen und dort im
EU -Rat unter Seinesgleichen eine Mehrheit finden, ohne dass die nationalen Parlamente dies verhindern könnten. Diese Gefahr ist auch durch das Karlsruher Urteil nicht gänzlich gebannt. Obwohl das Prinzip der Subsidiarität gilt: Die EU darf nur dort tätig werden, wo die Mitgliedsstaaten eine Lage nicht selbst bewältigen können. Leider wird dieser Grundsatz häufig missachtet. Karlsruhe hat in seinem Urteil nun angekündigt, künftig selbst genau darauf zu achten, ob die Organe der
EU ihre Kompetenzen einhalten. Es bleibt abzuwarten, ob das Verfassungsgericht wirklich knallhart eingreifen wird. Vielleicht entfaltet auch schon die Drohung eine abschreckende Wirkung.
-Besteht nicht auch die Gefahr, dass die deutsche Regierung innerhalb der
EU handlungsunfähig wird, weil sie vor jedem Ja in
Brüssel künftig eine Genehmigung des Bundestags einholen muss?
Das ist die Kehrseite. Wir sollten aber nicht übertreiben: Die Bundesregierung muss ja nicht vor jeder Entscheidung der
EU den Bundestag abstimmen lassen, sondern nur in zentralen, wichtigen Fragen und bei einer erneuten Kompetenz-Erweiterung der
EU . Hier hat Karlsruhe einen Riegel vorgeschoben.
Das Gespräch führte Holger Eichele.

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